Sven Knoll – doppelte Staatsbürgerschaft ist langfristig die beste Absicherung der Rechte Süd-Tirols

Der Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Sven Knoll, sieht in den Aussagen des österreichischen Außenministers, Sebastian Kurz, wonach von offizieller Süd-Tiroler Seite das Anliegen der doppelten Staatsbürgerschaft noch nicht an Österreich herangetragen wurde, als klare Aufforderung an Süd-Tirol, nun endlich aktiv zu werden, denn die doppelte Staatsbürgerschaft ist nicht nur ein Herzensanliegen, sondern langfristig die beste Absicherung für die Rechte Süd-Tirols.

Bereits im September findet im österreichischen Parlament ein Treffen zwischen dem Süd-Tiroler Landtag und dem Süd-Tirol-Unterausschuss statt. Dabei gilt es klar hervorzuheben, dass die doppelte Staatsbürgerschaft von Süd-Tirol offiziell gewünscht wird.

In Italien werden immer mehr Stimmen laut, dass Süd-Tirol kein Anrecht mehr auf Sonderrechte habe, da die Süd-Tiroler inzwischen Italiener seien. Die doppelte Staatsbürgerschaft wäre daher die beste Absicherung der Rechte Süd-Tirols, denn Italien könnte dann nie mehr die Identität der Süd-Tiroler und somit die Grundlage der Autonomie in Frage stellen.

Was die rechtlichen Bedenken des Außenministers anbelangt, so sei erwähnt, dass es stimmt, dass Österreich 1975 ein Übereinkommen über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit unterzeichnet hat. Dieses Abkommen fußte jedoch auf der damals noch bedeutenden Frage des Militärdienstes im Falle von Mehrfachstaatsbürgerschaften. Das Abkommen ist heute aber überholt und von vielen europäischen Staaten daher wieder aufgekündigt worden, auch von Italien und Deutschland.

Die Universität Innsbruck hat dazu ein eigenes Rechtsgutachten erstellt und ist ebenfalls zum eindeutigen Schluss gekommen:

Völkerrechtlich erfordert der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch „Südtiroler“, dass entweder Italien oder Österreich das Europäische Übereinkommen über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit (1963) kündigt. Italien hat diese „Vorleistung“ bereits Ende Mai 2009 mit der Kündigung von Kap I EÜmStA erbracht.

Damit wird klar, dass die doppelte Staatsbürgerschaft für Süd-Tiroler möglich ist. Auch ein Blick in die anderen europäischen Staaten zeigt, dass die Entwicklung immer mehr hin zu doppelten Staatsbürgerschaften geht.

 

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