Schnelltests bei Grenzübertritten jetzt gültig

Studenten und Berufspendler haben in den letzten Tagen beanstandet, dass die neuen Nasenflügel-Schnelltests ─ die in den Testzentren in Südtirol durchgeführt werden ─ bei Grenzübertritten nicht anerkannt werden. Da nicht in allen Gemeinden Testmöglichkeiten mit Standard-Antigen-Tests zur Verfügung stehen, ist dies für Grenzpendler ein großes Problem. Der Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Sven Knoll, hat daher Kontakt mit den Behörden im Bundesland Tirol aufgenommen, die die Problematik umgehend geprüft und sofort reagiert haben. Ab heute werden auch die Nasenflügel-Schnelltests bei Grenzübertritten anerkannt.

Für die Ein- und Ausreise aus dem Bundesland Tirol benötigt man derzeit einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Wichtig ist dabei, dass auf der Testbescheinigung der Name der getesteten Person, das Datum der Testung sowie das Ergebnis des Tests ersichtlich sind. Derzeit wird Reisenden empfohlen, das Testergebnis noch in ausgedruckter Form mitzuführen.

Es war uns wichtig, für die vielen Grenzpendler eine rasche Lösung zu finden. Der Landtagsabgeordnete Sven Knoll dankt den Behörden im Bundesland Tirol daher für das Entgegenkommen und die rasche Lösung dieses Problems.

Die derzeitigen Grenz- und Quarantänebestimmungen sind eine Zumutung für die Bevölkerung in der Europaregion Tirol und schaden der gesamten Wirtschaft enorm. Es ist daher äußerst enttäuschend, dass die Südtiroler Landesregierung die italienische Verlängerung der Quarantänepflicht bei der Einreise abermals stillschweigend akzeptiert und nicht auf allen Ebenen dagegen interveniert.

Dass Bürger aus den gelben Zonen Italiens jederzeit und ohne Auflagen nach Südtirol fahren dürfen, innerhalb der Europaregion Tirol aber nicht einmal die eigenen Verwandten und Beziehungspartner besucht werden dürfen, ist eine inakzeptable Diskriminierung.

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