Google Löschanträge „Recht auf Vergessen werden“ zweifelhaft?

Beim Umsetzen des Urteils zum „Recht auf Vergessen werden“ im Internet gibt der Suchmaschinenbetreiber Google einem Zeitungsbericht zufolge auch zweifelhaften Anträgen statt, so stol.it.

Die Prüfung der einzelnen Fälle wird vernachlässigt und im Zweifel würden die Eingaben positiv beschieden, so berichtete die „Welt am Sonntag“. Die Zeitung berichtete, sie hat testweise einen bewusst fehlerhaften Löschantrag gestellt, der positiv beschieden worden ist. Das Blatt berief sich zudem auf Angaben des Kölner Medienrechtlers Christian Solmecker.
Dieser sagte der Zeitung, seine Kanzlei hat für Mandanten Löschanträge gestellt, darunter auch solche mit eher zweifelhafter Begründung. „Alle sind durchgekommen.“ Seiner Einschätzung nach löschten die Google-Mitarbeiter „mehr, als sie müssten“.
Der Sprecher von Google Deutschland, Klaas Flechsig, wies die Darstellung zurück.„Es liegen uns keinerlei Anhaltspunkte vor, dass die erhobenen Vorwürfe berechtigt wären“, sagte er am Sonntag auf AFP-Anfrage. Bei der Umsetzung des Urteils müssten „wichtige Abwägungen“ getroffen werden. Google tue sein Möglichstes, um „die bestmögliche Balance zu finden“. Jeder Fall wird einzeln betrachtet, versicherte Flechsig.

Er verwies zugleich darauf, dass die Angelegenheit noch relativ neu ist. „Die Abläufe werden sich im Zeitverlauf weiter entwickeln, auch unter Einbeziehung des Feedbacks, das wir erhalten.“

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Mai geurteilt, dass Privatleute ein „Recht auf Vergessen werden“ im Internet haben. Daher müssen Suchmaschinenbetreiber nun auf Antrag Links aus ihren Suchergebnissen streichen, wenn Angaben auf den verlinkten Seiten die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen verletzen.

Die fraglichen Links werden allerdings nur in Europa unsichtbar gemacht. Auf der Internetseite erscheint zudem ein Hinweis, dass das Suchergebnis verändert wurde. Wer Google außerhalb von Europa benutzt, bekommt weiter alle Links angezeigt.

Claudia von Dzerzawa

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