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Volksverhetzung – Neonazi muss 15 Monate ohne Bewährung in Haft

Das Landgericht Würzburg verurteilt den Neonazi und Rechtsterroristen Martin Wiese zu 15 Monaten Haft ohne Bewährung. Unter anderem wegen Volksverhetzung.

 

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 37-jährige Neonazi auf einem Neonazi-Fest im August 2011 verfassungsfeindliche Symbole verwendet hat, Journalisten bedroht, die NS-Willkürherrschaft verherrlicht und sich volksverhetzend geäußert hatte. Zwei Monate der verhängten Haftstrafe gelten laut Urteil als bereits verbüßt.
Billigung der “nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft”
Wiese war wegen seines Redebeitrags beim “4. Nationalen Frankentag” vom Amtsgericht Gemünden zu 21 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Dagegen war er in Berufung gegangen. Sein Anwalt kündigte nun an, gegen das mildere Urteil des Würzburger Landgerichts Revision einzulegen.
Der Vorsitzende Richter begründete die Abänderung des Gemündener Urteils damit, dass der Tatbestand der Volksverhetzung “gegen Teile der Bevölkerung” wie in Paragraf 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuches mit der Rede Wieses nicht erfüllt ist, wohl aber im Sinne des Absatzes 4. Die Ausführungen des einschlägig vorbestraften Neonazis seien geeignet gewesen, den “öffentlichen Frieden” zu stören, weil er “die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft” gebilligt, damit verherrlicht oder rechtgefertigt habe. Die vorgesehene Freiheitsstrafe hierfür sei jedoch geringer, daher die Abmilderung.
Bei dem Neonazi-Fest habe er unter anderem Journalisten mit den Worten bedroht, sie würden eines Nachts aus ihren “Löchern” geholt und von einem “Volksgerichtshof” wegen “Deutschlands Hochverrat” zum Tode verurteilt. Einige damals anwesende Medienvertreter hätten dies als Bedrohung empfunden. 
“Er stand zum Zeitpunkt der Tat unter Führungsaufsicht – in dieser Zeit darf man sich gar nichts mehr zuschulden kommen lassen”. Wieses Sozialprognose ist nicht positiv, auch wenn er einen festen Wohnsitz, eine geregelte Arbeit und Familie habe. Eine Bewährungsstrafe stand nicht zur Debatte.

Claudia von Dzerzawa

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