Bozen. Bestehende Gastlokale benötigen keine Genehmigung für Öffnungszeitenänderung

Interpretationslücke in der Gastgewerbeordnung wird geschlossen – Unternehmerische Freiheit gestärkt.
In der Gastgewerbeordnung“, erklären die Abgeordneten Josef Noggler und Albert Wurzer, „hat sich in den vergangenen Jahrzehnten eine grundsätzliche Wende vollzogen: Während früher die Gastwirte um eine Lizenz und bestimmte Öffnungszeiten bei der Gemeinde ansuchen mussten, ist heute die Eröffnung des Lokals und die Auswahl der Öffnungszeiten liberalisiert; innerhalb der gesetzlichen Grenzen zur Sperrstunde wohlgemerkt“.

Jedoch hätten die vielen punktuellen Gesetzesänderungen in Richtung Liberalisierung und Entbürokratisierung aber auch Anwendungsschwierigkeiten mit sich gebracht. So sei heute einerseits zwar „klar, dass neue eröffnete Lokale keine Lizenz mehr brauchen und nach der Meldung des Tätigkeitsbeginns ihre Öffnungszeiten innerhalb der gesetzlichen Grenzen autonom wählen und  einfach selbst im Lokal aufschlagen, anstatt diese von der Gemeinde genehmigen lassen zu müssen“.

Andererseits gebe es eine Interpretationslücke zu den ´alten´ Lizenzen, die vor der Liberalisierung erteilt worden sind, also für den Großteil der Südtiroler Gastlokale. Ungeklärt blieben jene Fälle, „bei denen die Wirte ihre früher gewählten Öffnungszeiten in der alten Lizenz ändern wollten, jedoch die Gemeinde dies ablehnte.“. Laut einigen Gemeindeverwaltungen handle es sich um eine bestehende Lizenz, weshalb die Liberalisierung nicht greife und weiterhin eine Genehmigung der Gemeinde notwendig sei, damit die Öffnungszeiten des Betriebes geändert werden können. „Das ist eine offensichtliche Ungleichbehandlung zwischen Unternehmen derselben Kategorie, und musste deshalb klar gestellt werden“, unterstreichen Noggler und Wurzer.

Daher haben die Abgeordneten im Rahmen des Omnibusgesetzes interveniert. Die Landesregierung hat sich verpflichtet,  mit einem Rundschreiben an die Gemeinden klar zu stellen, dass auch die Inhaber ´alter Lizenzen´ jederzeit die früher gewählten Öffnungszeiten ändern können, und zwar ausdrücklich ohne dass für diesen Schritt eine Genehmigung durch die Gemeinde erforderlich ist. „Im Klartext bedeutet dies: Die Liberalisierung greift auch für bestehende Betriebe und nicht nur für neue“.

Wir sind uns bewusst, dass wir hier einen spezifischen Teilbereich vom Bürokratieaufwand entlastet haben und nicht das Problem der Bürokratie an sich.“ Die Erfahrung habe gezeigt, dass für jedes gelöste Problem in der Bürokratie sich ein anderes auftun kann. „Deshalb sind wir davon überzeugt, dass es in Südtirol endlich Leitlinien für die bessere Rechtsetzung braucht, um Bürokratiekosten bei allen bestehenden Gesetzen zu erheben und bei neuen vorab abzuschätzen“. Eine solche Regelung müsse noch in dieser Legislatur eingeführt werden.

 

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