LR Achammer zur Schulreform: Wichtige Zuständigkeiten gehen ans Land

Die Abgeordnetenkammer in Rom hat heute das als “Buona scuola” bekannte Gesetz zur Schulreform genehmigt. “Südtirol muss insgesamt nur die darin enthaltenen Grundsätze beachten”, erklärt dazu der für die deutsche Schule zuständige Landesrat Philipp Achammer, “darüber hinaus gehen aber weitreichende Zuständigkeiten ans Land über.”

Landesrat Philipp Achammer reagiert auf die heute von der Abgeordnetenkammer in Rom gutgeheißene Schulreform und weist darauf hin, dass aufgrund des Autonomiestatutes und der damit verbundenen Durchführungsbestimmungen das Staatsgesetz in Südtirol nicht unmittelbar zur Anwendung kommt. Direkte Anwendung finden lediglich einige besondere Bestimmungen, die nicht den Bereich “Schulordnung” betreffen, wie etwa steuerliche Abschreibungen für den Besuch von gleichgestellten Kindergärten und Schulen.

Die bereits bestehenden Landesbestimmungen sind nun innerhalb von sechs Monaten nach der Veröffentlichung des Gesetzes im Amtsblatt der Republik an die Grundsätze der staatlichen Neuerungen anzupassen. Die zu beachtenden Grundsätze betreffen im Wesentlichen die Erweiterung der Autonomie der Schulen, die Stärkung der Zuständigkeiten der Schulführungskräfte, den Dreijahresplan des Bildungsangebots der Schulen, die Errichtung eines Landesverzeichnisses der Lehrpersonen, aus dem die Schulführungskräfte das Personal auswählen können (“Personalhoheit”), die Stärkung der Befugnisse der Schulführungskräfte sowie die Bewertung der Schulführungskräfte und Lehrpersonen.

Aufgrund einer im Gesetzestext eingeführten Schutzklausel müssen die Bestimmungen zur Personalaufnahme – wie die Normen über den außerordentlichen Aufnahmeplan oder über die Aufnahme in die Stammrolle – auf Landesebene nicht übernommen werden.

“Da die Notwendigkeit besteht, die Landesbestimmungen an die staatlichen Grundsätze anzupassen, werden wir im Herbst unmittelbar den Dialog mit den Schulgemeinschaften und Interessensgruppen aufnehmen, um die entsprechenden Bestimmungen gemeinsam zu erarbeiten”, berichtet Landesrat Achammer.

Das neue Gesetz enthält zudem eine Reihe von wichtigen Bestimmungen, die weitere Kompetenzen im Bildungsbereich an Südtirol übertragen. So kann das Land beispielsweise die fachdidaktische und pädagogische Ausbildung der Lehrpersonen im Einvernehmen mit der Freien Universität Bozen selbst regeln und mittels Gesetz die staatlichen Bestimmungen zu den Abschlussprüfungen ergänzen, damit kulturelle und sprachliche Aspekte bei den Prüfungen verstärkt berücksichtigt werden.

Zudem überträgt der Staat dem Land die Befugnis, die in einem anderen EU-Land erworbenen Lehrbefähigungen für jene Fächer anzuerkennen, die an den deutschen oder ladinischen Schulen unterrichtet werden. Dadurch entfällt auch die Pflicht, die in deutscher Sprache ausgestellten Unterlagen ins Italienische zu übersetzen.

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