„Beschwerde gegen das Eheverbot für Transsexuelle in Finnland abgewiesen“

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Beschwerde gegen das Eheverbot für Transsexuelle in Finnland zurückgewiesen, so stol.it.

Dem Kläger hatten die finnischen Behörden nach dessen Geschlechtsumwandlung einen Personalausweis als Frau mit dem Argument verweigert, dass er verheiratet ist: Eine homosexuelle Lebensgemeinschaft ist in Finnland als Eingetragene Partnerschaft möglich.

Der Mann hätte sich scheiden lassen und eine Partnerschaft abschließen müssen. Der Kläger ist seit 18 Jahren verheiratet und lebt in Helsinki zusammen mit seiner Ehefrau und einem heute 12-jährigen gemeinsamen Kind. 2009 ließ er sich zu einer Frau umoperieren.

Es ist nach Ansicht der Richter nicht unangemessen, die Umwandlung einer Ehe in eine eingetragene Partnerschaft zu verlangen, um eine Geschlechtsumwandlung offiziell anerkennen zu lassen.

Das Schutzsystem der Eingetragenen Partnerschaft ist mit dem Schutz einer Ehe fast gleichzusetzen. Das Urteil des EGMR vom Mittwoch ist endgültig.

Transsexuelle sind Menschen, deren Seele ein anderes Geschlecht hat als ihr Körper. Männer, die sich wie Frauen fühlen. Oder Frauen, die sich wie Männer fühlen. Ihr Konflikt zwischen Seele und Körper ist so groß, dass auch der Gesetzgeber seit 1980 die Anpassung des Körpers an die Seele erlaubt.

Die Medizin kann helfen, wenn ein Mensch den Wunsch hat, sein angeborenes Geschlecht zu verändern. Dabei wird eine Geschlechtsanpassung von zahlreichen Rechtsvorschriften geregelt, da ein solcher Schritt viele Rechtsfragen von der Anerkennung des neuen Personenstandes bis zu den Auswirkungen im Ehe- und Familienrecht berührt. „Das kann einige juristische Schwierigkeiten auf dem Weg zu einer neuen Identität bedeuten“,. „Erfreulicherweise sind in der letzten Zeit einige diskriminierende Regelungen bezüglich der Behandlung Transsexueller aus dem Familienrecht verbannt worden.“

 

Claudia von Dzerzawa

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