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Sen. Berger fordert andere Spielregeln bei der Verwendung der EU-Fördermittel

Stimmabgabeerklärung des SVP-Senators zum EU-Gesetz 2013 – Für EU-BürgerInnen sowie BürgerInnen aus Drittstaaten wird die Einhaltung der Zweisprachigkeitspflicht im öffentlichen Dienst vorgesehen – diesbezüglicher Antrag der Südtiroler Senatoren angenommen

“Mit dem vom Senat angenommen EU-Gesetz 2013 werden zumindest 20 von den insgesamt 104 gegen Italien eingeleiteten Verstoßverfahren saniert. Italien ist regelmäßig in grobem Verzug was die Umsetzung von EU-Richtlinien betrifft. Um Sanktionen bei Vertragesverletzungen zu vermeiden, werden dann in Italien die EU-Richtlinien in aller Eile umgesetzt, mit dem Ergebnis, dass hierzulande die Richtlinien schlecht bzw. viel zu streng ausgelegt werden und das Reglementieren weit über das Ziel hinausschießt, wie es bei SISTRI und bei der Arbeitssicherhit der Fall ist.” Das betonte der Südtiroler SVP-Senator Hans Berger, Mitglied des EU-Ausschusses, der im Auftrag der Autonomiefraktion die Stimmabgabeerklärung zum EU-Gesetz 2013 gehalten hat. “In Italien muss auch ein Umdenken stattfinden und zwar hinsichtlich der Programmierung bzw. Verteilung der EU-Fördermittel unter den verschiedenen italienischen Regionen.” Tatsächlich habe bis dato Italien nur 37% der dem Staat zur Verfügung stehenden EU-F Fördermittel in Anspruch genommen und es besteht – so Berger – die Gefahr, dass ganze 18 Milliarden ungebraucht wieder nach Brüssel zurückfließen, nur weil einige italienische Regionen nicht imstande sind, diese Mittel richtig einzusetzen. Südtirol habe diesbezüglich hingegen Vorzeigecharakter. “Die Regierung soll diesen Tatsachen Rechnung tragen und dafür sorgen, dass die von anderen Regionen ungebrauchten EU-Mittel jenen Regionen zur Verfügung gestellt werden, die diese Mittel effektiv einsetzen könnten.” “Die EU-Fördermittel aus den EU-Strukturfonds, dem EU-Sozialfonds oder aus dem Fonds für die ländliche Entwicklung dienen zur Finanzierung von wichtigen Projekten in den verschiedensten Bereichen und es kann nicht sein, dass Italien einerseits alles daran setzt, um Strafen bei Vertragesverletzungen zu vermeiden (30 bis 40 Millionen pro Verfahren), andrerseits riskiert, Milliardenbeträge zu verlieren, nur weil es nicht imstande ist, die EU-Mittel die dem Staat bzw. den Regionen oder anderen Körperschaften zur Verfügung gestellt werden, effizient einzusetzen.” “Erfreulicherweise ist es mir gemeinsam mit meinen Südtiroler Kollegen; Zeller und Palermo, gelungen, dass die Zweisprachigkeitspflicht im öffentlichen Dienst auch für EU-BürgerInnen sowie für BürgerInnen aus Drittstaaten vorgesehen ist und im EU-Gesetz 2013 verankert wurde”, so Berger abschließend.

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