Wie italienische Medien am Samstag berichteten, wurden bereits vom Verfassungsgericht Landesnormen beanstandet.
Die hohen Richter erklärten besonders die fünfjährige Ansässigkeit in Südtirol als Voraussetzung für den Erhalt der Leistungen der Sozialfürsorge und anderer Landesförderungen als nicht verfassungskonform. Dem Urteil nach wird der Artikel 3 der italienischen Verfassung verletzt, der die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz garantiert.
Immer wieder klagten unsere lokalen Politiker darüber, dass man in Rom unsere Autonomie angreifen würde. Manchmal hatte man den Eindruck, der zurückgetretene Ministerpräsident Mario Monti, sei etwas unsensibel bezüglich der Südtiroler Angelegenheiten. Vielleicht ist es auch nicht immer ganz einfach unsere Besonderheiten zu verstehen, besonders für jene, die nicht täglich mit der hiesigen Situation konfrontiert sind. Es allen recht zu machen ist wohl eine Kunst, die niemand kann, auch nicht Mario Monti.
Unabhängig von den menschlichen Grenzen, gibt es wohl Institutionen, die in einer Gesellschaft maßgebend sind. So das Verfassungsgericht, das als überparteiliches Gericht für die Gewährleistung einer Demokratie absolut unabdingbar ist.
C.C.
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