„Hassreden, sowie sexistische Kampagnen gegen Frauen müssen entschieden bekämpft werden. Ich bedauere, dass die Ministerpräsidentin hierzu keine klare Verpflichtung eingegangen ist.“
So Julia Unterberger, Vorsitzende der Autonomiegruppe im Senat in der Fragestunde mit Ministerpräsidentin Giorgia Meloni.
„In den ersten Monaten des Jahres 2025“, so die SVP-Senatorin im Plenum an die Ministerpräsidentin gerichtet, „gab es bereits 13 Frauenmorde. Zu diesem Phänomen gesellt sich ein weiteres und ebenso gravierendes: der Hass gegen Frauen, insbesondere im Internet.
Besorgniserregend ist die Verbreitung geschlossener virtueller Räume, die ausschließlich von Männern frequentiert werden – wie etwa die sogenannte ‘Manosphere’ oder die Incel-Bewegungen, in denen Frauen systematisch verspottet und herabgewürdigt werden. Diese virtuellen Räume, in denen männliche Überlegenheit propagiert und Hass gegen Frauen geschürt wird, bieten den idealen Nährboden für Gewalt in der realen Welt.
Inhalte und Kampagnen die Hass gegen Frauen propagieren können theoretisch strafrechtlich verfolgt werden, sofern sie sich gegen Einzelpersonen richten. Bei allgemeinen Aufrufen zu Hass gegen Frauen als Gruppe erweist sich eine Strafverfolgung als unmöglich, zumal die rechtliche Grundlage fehlt.
Die Europäische Union hat auf diese Problematik reagiert und eine Richtlinie verabschiedet, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, innerhalb 2027 einen Straftatbestand gegen die Aufstachelung zu geschlechtsspezifischem Hass und Gewalt einzuführen.
Auch in unserer Rechtsordnung gibt es wichtige Entwicklungen: Mit einem aktuellen Gesetzentwurf der Regierung, soll der Straftatbestand des Femizids eingeführt werden, wobei Hass gegen Frauen als konstitutives Element vorgesehen wird. Es fehlt jedoch weiterhin ein spezifischer Straftatbestand, der die Anstiftung zu Hass und Gewalt gegen Frauen im Allgemeinen unter Strafe stellt.
Aus diesem Grund habe ich – in Anlehnung an das Mancino-Gesetz – einen Gesetzentwurf eingebracht, der von 76 Senatorinnen und Senatoren unterzeichnet wurde. Ziel ist es, diese Verhaltensweisen strafrechtlich zu erfassen und spezifische erschwerende Umstände für die Nutzung digitaler Instrumente und organisierter Formen der Hetze vorzusehen.“
Abschließend richtete die Senatorin die Frage an die Regierung, ob sie beabsichtige, in diesem Sinne gesetzgeberisch tätig zu werden – insbesondere durch die Aufnahme eines eigenständigen Straftatbestands in den Gesetzesentwurf zum Femizid, der gerade in der Justizkommission behandelt wird.