Römischer Gruß ist Straftat, Kassation spricht Klartext

Nach langem Warten kommt die Bestätigung vom Kassationsgericht, dass der Saluto romano im Rahmen des Scelba-Gesetzes eine Straftat darstellt und als Verherrlichung des Faschismus geahndet werden kann. Wie die Höchsten Richter erklärten, kann unter bestimmten Umständen auch das Mancino-Gesetz greifen. Die Legge Mancino vom 25. Juni 1993 stellt neben Anstiftung zu rassischer, ethnischer, nationalistischer oder religiöser Diskriminierung und Gewalt auch faschistische Propaganda und das Zeigen von Symbolen faschistischer und nationalsozialistischer Organisationen unter Strafe. Besonders erfreut über den Entschluss zeigt sich die SVP-Senatorin Julia Unterberger. „Nun herrscht endlich Klarheit. Bei bestimmten Veranstaltungen handelt es sich nicht um Folklore, sondern um Anstiftung zur Diskriminierung und zum Faschismus“, erklärt Unterberger in einer Aussendung. Demnach sollten sie so auch vor Gericht betrachtet werden. „Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen“, erklärt die Präsidentin der Autonomiegruppe im Senat in einer Pressemitteilung.
In Italien sind Symbole des Faschismus durch die Verfassung von 1948 verboten. Dieses Verbot wurde durch die Legge Scelba vom 20. Juni 1952 konkretisiert, weshalb auch der römische Gruß explizit als verboten gilt.
Sowohl das Scelba- als auch das Mancino-Gesetz stellen nur das Zeigen durch Gruppen unter Strafe. Emanuele Fiano hatte vor Jahren einen Gesetzesvorschlag eingebracht, mit dem Ziel, auch einzelne, die den römischen Gruß tätigen, zu ahnden und zu bestrafen, aber seit 2018 wird dieser immer noch diskutiert.