Löhne und Renten der Landtagsabgeordneten durch den Süd-Tiroler Landtag regeln

Wieviel dürfen Demokratie und Politik kosten und was darf ein Landtagsabgeordneter verdienen? Diese Fragen sorgen regelmäßig für hitzige Diskussionen, zumal für außenstehende Bürger nicht mehr nachvollziehbar ist, was ein Abgeordneter eigentlich an Reallohn bekommt, wer diesen zahlt und welche Abgaben davon noch geleistet werden müssen. Seit Jahren wird das Problem verschleppt und damit unnötig verkompliziert. Höchste Zeit also, endlich eine Lösung zu finden. Die Süd-Tiroler Freiheit bringt daher einen Beschlussantrag im Landtag zur Abstimmung, mit dem in einem ersten Schritt die Zuständigkeit an den Landtag übertragen werden soll, um dann in einem zweiten Schritt die Frage der Kosten für Politik und Demokratie sauber und transparent zu lösen.

Seit der Verfassungsreform von 2001 werden die Abgeordneten nicht mehr als Regionalräte, sondern als Landtagsabgeordnete gewählt. Die beiden Landtage der Provinzen Bozen und Trient werden somit gesondert bestellt und bilden erst gemeinsam den Regionalrat. Nichtsdestoweniger erfolgt die Entlohnung der Abgeordneten beider Landtage jedoch noch immer über die Region.

Im Regionalrat war es bisher nicht möglich, eine Einigung in der Frage der Entlohnung der Abgeordneten zu finden, weshalb diese Materie nicht länger vom Regionalrat verwaltet werden darf.

Der Süd-Tiroler Landtag muss endlich selbst die finanzielle Verantwortung für die eigenen Abgeordneten übernehmen, nur so kann eine Lösung gefunden werden.

Politik muss Verantwortung übernehmen. Weder mediale Verzichtserklärungen noch Spendenankündigungen sind die Lösung. Diese dienen lediglich der Selbstinszenierung und sind morgen bereits wieder vergessen. Wir schulden den Bürgern vielmehr eine grundlegende, saubere und transparente Regelung der Materie. Dafür wurden wir gewählt und dafür werden wir bezahlt!

Die Süd-Tiroler Freiheit bringt daher folgenden Antrag im Landtag zur Abstimmung:

1.   Der Süd-Tiroler Landtag spricht sich für die Übertragung der Zuständigkeit der Löhne und Renten der Landtagsabgeordneten an den Süd-Tiroler Landtag aus.

2.   Der Süd-Tiroler Landtag beauftragt das Landtagspräsidium, die hiefür notwendigen Schritte ─ innerhalb der kommenden 6 Monate ─ in die Wege zu leiten.

3.   Der Süd-Tiroler Landtag beauftragt den Landtagspräsidenten, nach der Übertragung der Zuständigkeit einen Sonder-Ausschuss einzurichten ─ dem Vertreter aller Landtagsklubs angehören ─ um die Materie der Politiker-Gehälter und Renten transparent zu regeln.

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