Der Obmann der Südtiroler Volkspartei Philipp Achammer nimmt zu den jüngsten Aussagen des Regionenministers Francesco Boccia und dessen geäußerten Absichten in Sachen Finanzen des Landes Stellung:
„Das für Südtirol sehr günstige Finanzabkommen zwischen Rom und Südtirol bleibt über das Jahr 2022 hinaus bestehen, das geht eindeutig aus Art 79, Absatz 4 des Autonomiestatuts hervor. Die Südtiroler Autonomie findet ihre Grundlage seit ihrem Bestehen im Prinzip des gegenseitigen Einvernehmens, wobei Änderungen zur Autonomie immer im Rahmen von stetigen Verhandlungen vorgenommen wurden. Dieses Prinzip gilt auch unter dem amtierenden Regionenminister: Nachdem das Finanzabkommen von 2014, dessen Rechtswirkungen inzwischen auch seitens des Verfassungsgerichtshofes bestätigt worden sind, nicht im Jahr 2022 ausläuft, gibt es auch keine Notwendigkeit, in Verhandlung zu treten“, so der SVP-Obmann Achammer weiter.
„Sollte Rom doch in Verhandlung mit Südtirol treten wollen, um das Finanzabkommen zu ergänzen, dann ist dies für Südtirol nur von Interesse, wenn eine effektive zusätzliche Verbesserung erzielt und eine Neutralitätsklausel verankert würde, mit der man sich auf einen Ausgleich für jenen Fall einigt, in dem Rom die Steuern senken und Südtirol weniger Steuern einnehmen sollte. Zudem würden die Verhandlungen am Ende auch nur dann in einem neuen Abkommen münden, wenn das Land Südtirol mit dem Ergebnis zufrieden wäre und seine Zustimmung dazu gäbe“, so Philipp Achammer abschließend.
Im Bild: Philipp Achammer.
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