Erleichterung bei den Freiwilligen Feuerwehren

Die Freiwilligen Feuerwehren Südtirols sind bei Anschaffungen von Fahrzeigen und Gerätschaften vom Kodex für öffentliche Ausschreibungen ausgenommen. Die Senatoren Meinhard Durnwalder und Dieter Steger hatten einen entsprechenden Abänderungsantrag eingebracht, welcher von der Haushaltskommission übernommen und am heutigen Montag, dem 16.12.2019, vom Senat beschlossen wurde.

Die Debatten und Verhandlung zum italienischen Haushaltsgesetz 2020 gehen auf die Zielgerade – am Montag, dem 16.12.2019 stellte die Regierung Conte im Senat die Vertrauensfrage zum vorliegenden Entwurf. Als Folge einer Anfrage des Verbandes der Trentiner Feuerwehren bei der Anti-Korruptionsbehörde (ANAC) wären die Freiwilligen Feuerwehren bei Anschaffung von Fahrzeugen und Gerätschaften dem Kodex für öffentliche Ausschreibungen unterworfen gewesen. Diese Gefahr ist nun gebannt. In Absprache mit dem Landesverband der Freiwilligen Feuerwehren Südtirols hatte Senator Meinhard Durnwalder gemeinsam mit Senator Dieter Steger den entsprechenden Abänderungsantrag eingebracht. Anders als im Rest Italiens, so Durnwalder, werden etwa bei Fahrzeugankäufen ca. 25-30% mit Hilfe von Eigenmitteln beispielsweise durch Spenden oder Einnahmen von Festen und Veranstaltungen finanziert: „Aufgrund dieser Besonderheiten ist es wichtig, dass für unsere Feuerwehren weiterhin die von der Südtiroler Landesregierung im Jahr 2014 festgelegten Modalitäten und Kriterien uneingeschränkt gelten müssen“, betont Senator Durnwalder. „Es ist uns gelungen die Mitglieder der Haushaltskommission davon zu überzeugen, dass die freiwilligen Feuerwehren Südtirol von dieser Maßnahme ausgenommen werden müssen, da sie, im Gegensatz zu den meisten Feuerwehren Italiens, keine Rechtspersönlichkeit besitzen“, erklärt Senator Dieter Steger.
Nicht in die endgültige Fassung des Haushaltsgesetzes aufgenommen wurden hingegen die eingebrachten Anträge zugunsten der Musikkapellen, welche die Bereiche der Zusammensetzung der Verbandsvorstände sowie Ehrenamtlichkeit und Vergütung betreffen. Allerdings gäbe es hier, so die beiden Senatoren, berechtigten Anlass zur Hoffnung: „Innerhalb der Haushaltskommission herrscht parteiübergreifende Zustimmung betreffend die Anliegen unserer Musikkapellen. Allerdings wurde festgestellt, dass dies nicht Materie des Haushaltsgesetzes sei, weshalb wir nun versuchen werden, so bald wie möglich eine gesonderte Maßnahme zu erwirken“, erklären Durnwalder und Steger.

Im Bild: Dieter Steger.    

 

 

 

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