Anliegen der Senioren im Hinterkopf behalten

Anlässlich der Wahl zum römischen Parlament gratuliert der Vorsitzende der Seniorenbewegung in der SVP, Otto von Dellemann, im Namen der Senioren den frisch gewählten Mandatarinnen und Mandataren zu ihrer Wahl. Weiters fordert von Dellemann diese auf, die Anliegen der Senioren im Zuge der politischen Arbeit in Rom nicht zu vergessen.

„Dank der Stimmen der Senioren, einer Altersgruppe die nach wie vor die Kernwählerschaft der SVP bildet, kann die SVP erstmals in der Geschichte sechs Vertreterinnen und Vertreter nach Rom entsenden,“ sagt von Dellemann, Seniorenvorsitzender auf Landesebene.

Nun sei es Aufgabe der Parlamentarier sich auf ihre Wähler zu besinnen und für deren Anliegen auf zentraler Ebene einzutreten.  „Im Interesse der Senioren fordern wir im Besonderen die Anhebung der Freibeträge für Renten im Hinterkopf zu behalten und für eine Erhöhung der Mindestrenten einzustehen.“

Menschen im zunehmenden Alter sind mit anderen Lebensbedingungen und Herausforderungen konfrontiert als Erwerbstätige oder Jugendliche. „Wir Senioren fordern, dass seitens der Politik die besonderen Bedürfnisse und Bedrohungen im Alter Beachtung finden wie beispielsweise die Altersarmut“, mit diesen Worten richtet sich von Dellemann nach Rom.

Datenerhebungen und Analysen untermauern immer wieder, dass besonders Frauen aufgrund ihrer gesellschaftlichen Rolle als Hausfrau und Mutter, der meist Teilzeitbeschäftigung und somit geringere Beitragszeiten als auch Einzahlungsbeträge für die Rentenversicherung geschuldet sind, häufig von Altersarmut betroffen sind.

Derzeit beträgt das steuerfreie Einkommen für Rentner 8.000 Euro pro Jahr. Das bedeutet ein Rentner darf insgesamt nicht mehr als 666,67 Euro im Monat an finanziellen Einkünfte haben, ansonsten fällt dieser gleich in die höhere Steuerklasse. Ein derartiger Betrag reicht kaum aus um Mieten und Lebenshaltungskosten bis Ende des Monats zu bezahlen, geschweige denn ein würdiges Leben zu finanzieren. Außerdem sieht die derzeitige Gesetzeslage einen Freibetrag von bis zu 4.000 Euro für zu Lasten lebende Kinder bis zum 24. Lebensjahr vor.  Es wäre wünschenswert und im Sinne der Senioren, diesen ebenso auf alle zu Lasten lebenden Familienmitglieder, dem Partner eingeschlossen, auszuweiten.

„Unsere Senioren haben ihr Leben lang hart gearbeitet und viele von ihnen übernehmen heute noch, nach Ausscheiden aus dem Erwerbsleben, wertvolle Aufgaben für die Gesellschaft, beispielsweise in der Kinderbetreuung. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Menschen, die unser Land aufgebaut haben in Vergessenheit geraten, in die Armutsfalle rutschen und am Existenzminimum leben müssen“, mahnt von Dellemann.

Es sei Aufgabe der Zentralregierung in Rom ein System zu etablieren, das diese Frauen und Männer unterstützt und die Hilfestellung, die diese benötigen gewährleistet.

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