Bozen – Der freiheitliche Bildungssprecher Dr. Otto Mahlknecht weist auf ein kürzlich ergangenes Urteil des Staatsrates in Rom hin: “Der Staatsrat in Rom, als höchstes Organ der Verwaltungsgerichtsbarkeit, hat in seinem Urteil 617/2018 entschieden, dass es in Italien keine Lehrveranstaltungen ausschließlich in einer Fremdsprache geben darf. Sollten Lehrveranstaltungen in Fremdsprachen (z.B. Englisch) abgehalten werden, so muss zwingend eine italienische Parallelveranstaltung dazu stattfinden, in der die Inhalte auch auf Italienisch erläutert werden. Dieses Urteil wurde von namhaften italienischen Kulturvereinigungen, etwa von der “Accademia della Crusca”, sehr begrüßt. Für uns Südtiroler kann dies nur bedeuten: was für Italien Recht ist, kann für Südtirol nur billig sein. Und daher ist die berüchtigte CLIL-Methode, mit der Landesrat Achammer unsere deutschen Schulen zwangsbeglücken möchte, nicht nur grundsätzlich als erster Schritt in die Ersetzung unserer deutschen Schule mit einer von SVPD gewünschten “gemischten Schule” abzulehnen. Sondern auch als offensichtlich illegal zu bekämpfen. Denn was laut Staatsrat für italienische Bildungseinrichtungen gilt, d.h. dass stets eine rein italienische Parallelveranstaltung jeden fremdsprachigen Sachunterricht zu begleiten hat, muss auch für die deutschen Schulen in Südtirol gelten, wo zudem noch das Autonomiestatut ganz klar bestimmt, dass der Unterricht in der Muttersprache der Schüler erteilt wird, in deutschen Schulen also auf Deutsch und nicht auf Italienisch oder Englisch. Herr Landesrat Achammer, halten Sie die Gesetze ein und stoppen Sie den illegalen CLIL-Unterricht!” so Mahlknecht abschließend.
Im Bild: Otto Mahlknecht
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