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Vermietungen von privaten Wohnungen über Online-Vermittlungsportale

27 Luglio 2017

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Vermietungen von privaten Wohnungen über Online-Vermittlungsportale

Der vom freiheitlichen Landtagsabgeordneten Roland Tinkhauser eingebrachte Tagesordnungsantrag bezüglich Vermietungen von privaten Wohnungen über Online-Vermittlungsportale ist in der Landtagssitzung vom 27. Juli gutgeheißen worden.

Tinkhauser forderte in seinem Antrag, dass auch das Vermieten von Privatwohnungen über Online-Vermittlungsportale, wie z. B. Airbnb, 9flats oder Wimdu klaren Regelungen unterliegen sollte. Gemeint ist damit, dass auch diese Vermieter in Sachen Gemeindeimmobiliensteuer (GIS), Ortstaxe und Gästemeldung ebenso verpflichtet werden, wie gewerbliche Beherbergungsbetriebe. Mit einer Regelung wird ein Wettbewerbsvorteil der Vermieter von Privatwohnungen über Online-Vermittlungsportale reduziert und gleiche Verpflichtungen würden geschaffen.

Auch im römischen Parlament wurde im Zuge des Nachtragshaushaltes dasselbe Thema diskutiert. Man hat sich zur Einführung einer Ersatzsteuer entschieden. Die Online-Vermittlungsportale werden zur Meldung der Mitverträge an die Agentur der Einnahmen verpflichtet und tätigen dann direkt den Steuereinbehalt auf die Miete.

Die Landesregierung hat den Tagesordnungsantrag dahingegen angenommen, dass sie die geforderte steuerliche Gleichbehandlung für genannte Vermieter prüfen und diese nach positiver Prüfung umsetzen wird.

Im Bild: Roland Tinkhauser