Von Claudia von Dzerzawa
Die Wahlschlacht schien längst geschlagen, Alexander Van der Bellen bereitete sich schon auf den Einzug in die Wiener Hofburg vor. Doch nun ist alles wieder fraglich: Pannen geben dem FPÖ-Kandidaten Norbert Höfer die Chance, die Bundespräsidentenwahl in Österreich anzufechten.
Die Grünen reagierten auf die gegnerische Justizoffensive betont cool. „Es ist zulässig, rechtliche Schritte zu ergreifen“, so sagte Lothar Lockl. Der Wahlkampfleiter des designierten neuen österreichischen Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen fügte hinzu: „Wir sehen dem gelassen entgegen.“ Damit hat er aber nicht ganz die Stimmung im Land getroffen. Denn was FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache am Mittwoch in Wien präsentierte, war absolut ein Paukenschlag.
Die Rechtspopulisten haben laut Medienberichten zufolge in nicht weniger als 94 von 117 Wahlbezirksämtern zumindest formale Fehler beim Auszählen der entscheidenden Briefwahlstimmen gefunden.
Worum geht es im Einzelnen? In 82 Bezirkswahlbehörden sind laut FPÖ Briefwahlkarten wegen angeblicher Nicht-Gültigkeit noch vor Eintreffen der Wahlkommissionen zu früh aussortiert worden. Im niederösterreichischen Waidhofen lag die Wahlbeteiligung bei 146,9 Prozent. Dabei wurde das Urnenergebnis doppelt und die Briefwahl gar nicht gezählt. Ungereimtheiten haben die Rechtspopulisten auch bei den Wählerlisten entdeckt. Angeblich tauchen dort auch nicht wahlberechtigte Ausländer auf, so heute.de.
Anfechtungen von Wahlen sind in Österreich nicht ganz neu. Bei der ersten Wahl von Heinz Fischer 2004 hatten sich drei Mitbewerber über die hohe Zahl an nötigen Unterstützer-Unterschriften vor Gericht beschwert. 1995 wählte eine Ministerin im falschen Sprengel – dort musste die Wahl wiederholt werden.
„Das Ausmaß ist mehr als erschreckend und mehr als relevant“, sagte Strache zum jetzigen Stand der FPÖ-Ermittlungen. Man müsse kein Verschwörungstheoretiker sein, um ein schlechtes Bauchgefühl bei diesen Entwicklungen zu haben.
Die Bundeswahlbehörde wird nun voraussichtlich vom Verfassungsgerichtshof zu einer umfassenden Stellungnahme aufgefordert, so sagte Wahlleiter Robert Stein. Zu den Vorwürfen der FPÖ kann er im Detail noch keine Stellung nehmen, da der Akt noch nicht vorliegt. Sollte das Verfassungsgericht wider Erwarten mit seinem Urteil länger als bis zur geplanten Vereidigung am 8. Juli brauchen, müssten zunächst die Parlamentspräsidenten kommissarisch einspringen. Das wären Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) und ihre beiden Vertreter: Der konservative Karlheinz Kopf (ÖVP) und der FPÖ-Kandidat Norbert Hofer.
Quelle: https://claudia2902.wordpress.com/2016/06/08/oesterreich-paukenschlag-fpoe-fechtet-bundespraesidentenwahl-an/
Im Bild: Norbert Hofer
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