dott. Manuel Kasslatter kritisiert Verzögerungen vonseiten des Staates
Arbeitnehmer, die für das Jahr 2014 ein Guthaben gegenüber dem Fiskus aufgewiesen haben, hatten die Möglichkeit, dieses Guthaben mit der Steuererklärung 730 zurückzuverlangen. Lohnabhängige und Pensionisten bekamen dieses Guthaben im Laufe des Sommers auf ihrem Lohnstreifen bzw. Rentenabrechnung gutgeschrieben.
Jene, die im Sommer kein Arbeitsverhältnis aufweisen konnten, hatten die Möglichkeit, wie in den letzten zwei Jahren, sich das Guthaben auf das Kontokorrent überweisen zu lassen. Dafür mussten sie in den letzten Jahren an die vier Monate warten und das Geld wurde i.d.R. innerhalb Oktober überwiesen.
Die Guthaben für das Jahr 2014, die heuer im Frühjahr zurückverlangt wurden, sind bis dato noch nicht ausbezahlt worden. Im mitteleuropäischen Ausland, wo schon der Prozess der Rückvergütung viel einfacher und unbürokratischer abläuft, dauert es nur einige Wochen, bis ein Steuerzahler sein Steuerguthaben zurückbekommt. In Italien hingegen werden Steuerzahler an der Nase herumgeführt: insbesondere Arbeitslose, die so schon einen erhöhten Bedarf an finanziellen Mitteln haben, werden hingehalten und immer wieder auf einen späteren Zeitpunkt für die Rückvergütung vertröstet. Sind aber Steuern an den Fiskus abzuführen, so gibt es fixe Termine dafür und Verspätungen werden mit empfindlichen Strafen geahndet. Es kann nicht angehen, dass der Staat mit den schwächsten seiner Bürger so umspringt!
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