Wirtschaftstreibende fordern eine Entlastung der Gewerbeimmobilien von der GIS

Der Landtagsabgeordnete und SVP-Arbeitnehmervorsitzende Helmuth Renzler stellt mit Erstaunen fest, dass Unternehmer und Selbständige laut dem Südtiroler Wochenblatt für Wirtschaft und Politik keine Steuern bezahlen. Dies kann man aus einem Artikel hervorlesen, welcher heute (25.09.2015) unter dem Titel: “Nachdem der Landtag die Hauptwohnungen von der Gemeindeimmobiliensteuer GIS befreit hat, fordern Wirtschaftstreibende eine Entlastung der Gewerbeimmobilien.“ Der Autor dieses Beitrages stellt dabei eine sehr interessante These auf. Eine weitere Reduzierung der Gewerbeimmobilien begründet er damit dass im Jahr 2014 die GIS um 52 Millionen Euro gekürzt wurde. 28 Millionen hätten Wohnungsbesitzer gespart und 24 Millionen die Unternehmen. Mit der neuen GIS-Regelung, welcher der Landtag erst letzte Woche beschlossen hat, sollen weitere 11 Millionen Euro für die Wohnimmobilien dazukommen. Des weiteren begründet er seine Forderung nach einer GIS-Reduzierung der Gewerbeimmobilien mit der Begründung das im Jahr 2016 die No-Tax-Area des regionalen Irpef-Zuschlages für Arbeitnehmer ausgedehnt werden soll. Deshalb sei es laut dem Autor nachvollziehbar, wenn Selbständige nun die Forderung nach einer Steuersenkung auf Gewerbeimmobilien wiederholen. Nur am Rande wird erwähnt, dass der Wirtschaft im Vorjahr eine IRAP Reduzierung von 81 Millionen gewährt wurde und weitere Reduzierung dieser Steuer auch schon in früheren Jahren zugestanden wurden. Der Landtagsabgeordnete und SVP-ArbeitnehmerInnenvorsitzende Helmuth Renzler stellt sich aber nun die Frage: Besitzen die Selbständigen und Unternehmer keine eigene Wohnung? Zahlen diese Berufsgruppen keine Steuern? Denn wie kann man den sonst eine solche Forderung stellen? Es ist klar zu stellen das keine Wohnung von der GIS befreit wurde sondern es wurde nur der Freibetrag erhöht und dies betrifft alle Hauptwohnungen sei es nun ob die Eigentümer Arbeitnehmern, Selbständigen oder Unternehmer sind. Das selbe gilt auch für die No-Tax-Area welche auf alle steuerzahlenden Bürger des Landes angewandt wird und nicht nur bei den Arbeitnehmern, außer die Selbständigen und Unternehmer bezahlen keine Steuern, was wohl zu bezweifeln ist. Dem Autor scheint entgangen zu sein, dass die Wirtschaft in den letzten zwei Jahren steuerlich weit mehr entlastet wurde als die Arbeitnehmer, so Renzler. Jede Forderung ist berechtigt und legitim, aber man sollte dabei schon die Ehrlichkeit besitzen nicht Kraut und Rüben durcheinander zu bringen. Bevor an eine weitere Steuervergünstigung für Selbständige und Unternehmer gedacht werden kann, hat die Landesregierung die Verpflichtung ein einschlägiges Verfassungsgerichtsurteil umzusetzen und dafür zu sorgen, dass der Lohn von ca. 35.600 Öffentlich Bediensteten in Südtirol wieder an die Inflation angeglichen wird. Laut einer Studie des Arbeitförderungsinstitutes AFI sind die Entlohnungen im Öffentlichen Dienst seit April 2010 unverändert geblieben. Von April 2010 bis Juli 2015 ist der Verbraucherindex für Haushalte von Arbeitern und Angestellten ohne Tabakwaren in Bozen um +10,6 Prozent angestiegen, so der Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler. Immer laut AFI-Studie müssen im Falle einer vollständigen Angleichung der Besoldungsstufen an das aktuelle Preisniveau in Südtirol die öffentlichen Körperschaften in Summe in ihren Haushalten weitere 167 Millionen Euro pro Jahr für Personalkosten einplanen. Diese Angleichungen müssen absoluten Vorrang haben und können nicht weiter hinausgezögert werden, so der Landtagsabgeordnete und SVP-Arbeitnehmervorsitzender Helmuth Renzler. Eine weitere Reduzierung der GIS für Gewerbeimmobilien kann deshalb sicherlich zu einem späteren Zeitpunkt neu überdacht werden aber unmittelbar muss dem Urteil des italienischen Verfassungsgerichtes Rechnung getragen und die Löhne der Arbeitnehmer der Inflation angepasst werden, so Helmuth Renzler.

 

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