Staatliche Bestimmung schließt Schutzhütten von Pflicht aus – auch künftig keine telematischen Meldungen vorgesehen
Laut geltenden Bestimmungen sind Betreiber von Beherbergungsbetrieben im Fremdenverkehr angehalten, ihre übernachtenden Gäste in ein Register einzutragen. Betroffen sind unter anderem Hotels oder Gästepensionen. Eine Ausnahme stellen die Schutzhütten dar. Der Freiheitliche Landtagsabgeordnete und Obmann, Walter Blaas, forderte eine genaue Begründung für diese Ausnahmeregelung.
„Schutzhütten sind von der Meldepflicht der Übernachtenden ausgenommen und hierfür gibt es mehrere Gründe“, erklärt der Freiheitliche Landtagsabgeordnete einleitend. „Bis vor kurzem mussten die Übernachtungsmeldungen mittels täglicher Einreichung von Meldezetteln geschehen, was bei den Schutzhütten schlicht nicht möglich war. Die Meldungen erfolgen heute zwar telematisch, aber ein entsprechender Breitbandanschluss ist auf vielen Schutzhütten nicht gewährleistet“, so Blaas.
„Einzig die Schutzhütten sind von der Meldepflicht befreit“, hält der Freiheitliche Landtagsabgeordnete abschließend fest. „Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass übernachtende Gäste von Schutzhütten auch künftig nicht gemeldet werden müssen“, so Blaas.
La SGBCISL nella giornata internazionale contro l’omofobia, la bifobia e la transfobia del 17 maggio…
Gli studenti dell'Università “Leopold Franzens” di Innsbruck potranno continuare a svolgere il tirocinio curricolare nell'Amministrazione…
Samuel Gerardo Triano allievo della classe quarta – caratterizzazione enogastronomia dell’Alto Adige/Südtirol – della Scuola professionale…
In occasione della Giornata Internazionale dei Musei domenica 19 maggio 2024 a Palais Mamming verranno…
Questa mattina la Consigliera di Parità Brigitte Hofer ha fatto visita al vicepresidente del Consiglio provinciale di Bolzano…
Questa mattina, presso il salone d’onore del Palazzo Mercantile, il Presidente della Provincia autonoma di…