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Walter Blaas, keine Meldepflicht von Übernachtungen in Schutzhütten

5 Giugno 2015

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Walter Blaas, keine Meldepflicht von Übernachtungen in Schutzhütten

Staatliche Bestimmung schließt Schutzhütten von Pflicht aus – auch künftig keine telematischen Meldungen vorgesehen

Laut geltenden Bestimmungen sind Betreiber von Beherbergungsbetrieben im Fremdenverkehr angehalten, ihre übernachtenden Gäste in ein Register einzutragen. Betroffen sind unter anderem Hotels oder Gästepensionen. Eine Ausnahme stellen die Schutzhütten dar. Der Freiheitliche Landtagsabgeordnete und Obmann, Walter Blaas, forderte eine genaue Begründung für diese Ausnahmeregelung.

„Schutzhütten sind von der Meldepflicht der Übernachtenden ausgenommen und hierfür gibt es mehrere Gründe“, erklärt der Freiheitliche Landtagsabgeordnete einleitend. „Bis vor kurzem mussten die Übernachtungsmeldungen mittels täglicher Einreichung von Meldezetteln geschehen, was bei den Schutzhütten schlicht nicht möglich war. Die Meldungen erfolgen heute zwar telematisch, aber ein entsprechender Breitbandanschluss ist auf vielen Schutzhütten nicht gewährleistet“, so Blaas.

„Einzig die Schutzhütten sind von der Meldepflicht befreit“, hält der Freiheitliche Landtagsabgeordnete abschließend fest. „Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass übernachtende Gäste von Schutzhütten auch künftig nicht gemeldet werden müssen“, so Blaas.