Der Regionalrat hat einen Beschlussantrag der SÜD-TIROLER FREIHEIT, der die Übertragung des Gemeindewahlgesetzes von der Region auf die beiden Provinzen Bozen und Trient vorsieht, ausgesetzt.
Der Grund dafür ist, so die Abgeordnete Myriam Atz Tammerle, dass die SVP-Parlamentarier in Rom ein Gutachten über die Machbarkeit dieses Anliegens und über dessen Vereinbarkeit mit der italienischen Verfassung in Auftrag gegeben haben. Das Gutachten wird im Spätsommer dem Regionalrat vorliegen, und auf dieser neuen Grundlage kann dann im Regionalrat der Beschlussantrag der SÜD-TIROLER FREIHEIT neuerlich behandelt werden.
Die Übertragung der Zuständigkeit des Gemeindewahlgesetzes an die beiden Provinzen ist laut Atz Tammerle deshalb notwendig, weil sich mit diesem die Landtage viel eingehender und effizienzorientierter befassen könnten als der Regionalrat. Es werde damit einfacher sein, ein Ergebnis zu erzielen, das umgesetzt werden könne, weil es an die Provinzen angepasst sein und somit auch die individuellen Bedürfnisse der Gemeinden möglichst weitgehend berücksichtigen werde.
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