Grillini „Wir klagen weiter“

Die Grillini geben sich nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts so schnell nicht geschlagen, „Wir  klagen weiter“, so Tageszeitung Online. Droht Paul Köllensperger nun der Ausschluss aus dem Landtag?

Das Verwaltungsgericht in Trient hat den Rekurs des Movimento 5 Stelle gegen das regionale Rentengesetz von 2012 abgewiesen.
Die drei Grillini Paul Köllensperger, Filippo Degasperi und Manuela Bottamedi haben argumentiert, dass nicht das Regionalratspräsidium, sondern die Regionalregierung zuständig gewesen wäre, jene Parameter festzulegen, die zu den goldenen Polit-Renten geführt haben.
Hätte das Gericht dem Rekurs stattgegeben, wären alle Verwaltungsakte des Präsidiums inklusive der Vorschüsse ungültig gewesen.
Das Gericht lehnte den Antrag von Köllensperger und Co. aber wegen Unzulässigkeit ab. Die Begründung dazu: Nicht die Abgeordneten, sondern die Regionalregierung selbst hätte gegen das Vorgehen des Präsidiums klagen müssen.
„Wir nehmen das nachteilige Urteil des Verwaltungsgerichts zur Kenntnis, auch wenn wir glauben, dass die Begründung nicht kongruent ist“, sagte Köllensperger. Es wird nämlich nur über die Unzulässigkeit geurteilt, und nicht über die Sachmäßigkeit. Auch der Interessenskonflikt wird hier außer Acht gelassen.
In der kommenden Woche werden sich die drei Grillini mit Anwältin Maria Cristina Osele über das weitere Vorgehen beraten. „Wir werden aber sicher weitermachen“, verspricht Köllensperger. Möglich (aber eher unwahrscheinlich) ist eine Klage vor dem Staatsrat. Viel eher rechnet der Abgeordnete damit, dass das Bürgerkomitee mit seinem Rekurs beim Staatspräsidenten vorstellig wird.
Wie dem auch ist. Vor einem Ausschluss aus dem Landtag brauchen sich Köllensperger und Co. wohl nicht mehr zu fürchten. „Ich gehe nicht davon aus, dass sie aus dem Regionalrat fliegen“, erklärte Andreas Pöder.
Der Abgeordnete der BürgerUnion hat vor ein paar Wochen die Frage aufgeworfen, ob die Grillini überhaupt noch rechtmäßig im Landtag sitzen würden, wenn sie gegen die Region und den Regionalrat klagen. Das regionale Wahlgesetz für Südtirol und das Landtagswahlgesetz des Trentino besagen nämlich: Ein Abgeordneter darf nicht im Landtag sitzen, wenn er gegen die Region oder das Land ein Zivil- oder Verwaltungsverfahren führt.
Im Gegensatz zum Prinzip der Unwählbarkeit greift das Prinzip der Unvereinbarkeit nicht gleich“, weiß Pöder. Den Betroffenen wird, salopp gesagt, die Möglichkeit eingeräumt, das Verhalten zu „bessern“. Das heißt konkret, wenn die Grillini nicht weiter klagen, wird die Wahlkommission nicht mehr eingreifen.
Andreas Pöder ist mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts durchaus zufrieden; aus einem persönlichen Grund. „Das Urteil besagt, dass ein Abgeordneter gegen Gesetze klagen kann, wenn er selbst davon betroffen ist.“
Der Abgeordnete der BürgerUnion hat vor, auf gerichtlichem Weg gegen die Neuregelung der Politiker-Renten vorzugehen.

 

Claudia von Dzerzawa

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