Noch immer gibt es Barbetreiber, die die Verordnungen gegen Spielautomaten nicht akzeptieren wollen und deshalb Rechtsmittel ergreifen, so südtirolnews.
Die Betreiber der „Joben Bar“ in der Alessandria-Straße und die „Caffetteria Marwa“ in der Claudia-Augusta-Straße haben kürzlich gegen die von der Gemeinde erlassene Verfügung, mit der die Spielautomaten entfernt werden sollten, rekurriert,allerdings erfolglos.
Jetzt müssen sie die Automaten aus ihren Bars verbannen, wollen sie eine Schließung abwenden, so schreibt die Tageszeitung Alto Adige.
Zudem wurden sie vom Verwaltungsgericht zur Bezahlung eines Schadensersatzes zugunsten der Gemeinde Bozen verurteilt. Es entstanden durch die Streitsache Anwaltskosten in Höhe von 7.000 Euro, die jetzt die beiden Barbetreiber übernehmen müssen. Das Verwaltungsgericht hat in seiner Argumentation das Landesgesetz herangezogen, in dem es auch darum geht, die Abstände zu sensiblen Einrichtungen zu wahren. Zudem beziehen sich die Richter auf die Erklärung des Staatsrates vom August 2013, in der es heißt, dass etwa der Schutz der Konsumenten prioritär angesehen wird.
Da ist auch die Warnung, dass eine ganze Branche, die der kleinen Kneipen, um die Existenz gebracht werden könnte. Aber am Ende werden Gesundheit und Wohlergehen von Menschen und der Jugendschutz Vorrang haben. Bunt blinkt es in der Kneipe, die Cents klimpern und das soll gefährlich sein? Es gibt viel abzuwägen, härter gegen die grassierende Spielsucht vorzugehen.
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