Bozen – Über viele Jahre hinweg haben Paritätsklauseln von Booking.com den Wettbewerb zwischen Plattformen ruiniert und so zu überhöhten Provisionen geführt. Beherbergungsbetriebe wurde daran gehindert, über die eigene Website bessere Konditionen anzubieten. „Dadurch entstanden den Betrieben durch die hohen Provisionen an Booking.com erhebliche finanzielle Kosten“, unterstreicht Raffael Mooswalder, Direktor des Hoteliers- und Gastwirteverbandes (HGV). In manchen Ländern wurde seitens des Gesetzgebers eingegriffen und Booking.com wegen wettbewerbsschädigenden Verhaltens zum Teil auch zu hohen Strafen verurteilt. Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19. September 2024 hat Booking.com mit ihren Paritätsklauseln gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. „Es gibt deshalb mehrere Gründe, um eine europaweite Sammelklage in Angriff zu nehmen, wie es nun der europäische Branchenverband HOTREC unternommen hat und der sich auch der HGV zusammen mit Federalberghi anschließt“, informiert HGV-Direktor Raffael Mooswalder.
Hotelverbände aus 26 Ländern unterstützen nun diese Sammelklage. Für die teilnehmenden Beherbergungsbetriebe entstehen dabei keine Kosten und sie tragen auch kein Risiko.
Beherbergungsbetriebe, die sich der Sammelklage anschließen wollen, können sich bis 31. Juli 2025 unter www.mybookingclaim.com registrieren und auf dieser Website die notwendigen Unterlagen und Provisionsrechnungen hochladen. Des Weiteren sind auf dieser Website auch die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu finden, um sich der Sammelklage möglichst einfach anschließen zu können.