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Kurzzeitvermietungen: Für HGV wichtiges Urteil ergangen1 min read

27 Dicembre 2022 < 1 min read

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Kurzzeitvermietungen: Für HGV wichtiges Urteil ergangen1 min read

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Der Europäische Gerichtshof weist die Argumente von Airbnb zurück und bestätigt die Verpflichtung zur Einhebung und Abführung der Einheitssteuer auf Mieteinnahmen.

Bozen – Die Vermittlungsplattform Airbnb muss die Einheitssteuer auf Mieteinnahmen (cedolare secca) für die Kurzzeitvermietungen von Wohnimmobilien einheben und an den italienischen Staat abführen. Dies ist der Kern des Urteils, das der Europäische Gerichtshof in Luxemburg jüngst gefällt hat. Damit endet ein Verfahren, das Airbnb 2017 gegen den italienischen Staat eingeleitet hat.

Bernabò Bocca, Präsident der staatlichen Federalberghi und Manfred Pinzger, Vizepräsident von Federalberghi sowie Präsident des Hoteliers- und Gastwirteverbandes (HGV) begrüßen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs und erinnern daran, dass “sich Federalberghi an der Seite der Agentur der Einnahmen in das Verfahren eingelassen hat, um die Markttransparenz im Interesse aller Beteiligten zu fördern. Denn Steuerhinterziehung und unlauterer Wettbewerb schaden sowohl der traditionellen Beherbergung als auch den neuen Beherbergungsangeboten, die auf korrekte Art und Weise betrieben werden”.

“Das Urteil markiert einen wichtigen Schritt, aber es gibt noch einiges zu tun“, so Bocca und Pinzger weiter. Die nächsten Schritte obliegen dem Staatsrat, der in Umsetzung des europäischen Urteils entscheiden und der Agentur der Einnahmen die Möglichkeit geben muss, die in den vergangenen sechs Jahren laut den staatlichen Bestimmungen vorgesehene Abführung der Einheitssteuer auf Mieteinnahmen einzuheben und die entsprechenden Sanktionen zu verhängen.

Gleichzeitig fordert die Federalberghi die Regierung und das Parlament auf, Ordnung in den Dschungel der touristisch genutzten Wohnungen zu bringen, die sich hinter dem Deckblatt der Kurzzeitvermietung verstecken, in Wirklichkeit aber als Beherbergungsbetriebe betrieben werden und daher den gleichen Grundregeln unterliegen müssen wie gewerbliche Beherbergungsbetriebe, heißt es abschließend in der Presseaussendung.