Mair: „Wahlfreiheit der Eltern bei der Kinderbetreuung“

COVID-19 hat Notwendigkeit verdeutlicht. 

Die freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair pflichtet dem Familienseelsorger Toni Fiung bei und fordert erneut die echte Wahlfreiheit der Eltern bei der Kinderbetreuung. Die vergangenen Monate, in denen COVID-19 den Takt in vielen Lebensbereichen vorgegeben hat, haben die Notwendigkeit der Gleichstellung von der Eigenbetreuung der Kinder zuhause und der Fremdbetreuung in Kitas gezeigt. 

„Eine wichtige Lehre aus der prägenden COVID-Zeit muss die Umsetzung der echten Wahlfreiheit der Eltern bei der Kinderbetreuung sein“, fordert die freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair in einer Aussendung. „Nach wie vor hinkt das Kindergeld hinter den finanziellen Mitteln der Kitas nach und auch die Erziehungsjahre werden bei den Rentenansprüchen nicht entsprechend gewürdigt. Während die Kindertagesstätten und damit die Fremdbetreuung von der öffentlichen Hand üppig subventioniert wird, ist das Daheimbleiben bei den Kindern mit weit weniger finanziellen Anreizen verbunden“, so Mair. „Dieser Zweiklassenmechanismus ist nicht akzeptabel und insbesondere die vergangenen Monate haben gezeigt, wie essenziell die Elternbetreuung ist und wie notwendig hierfür Geldmittel bereitgestellt werden müssen“, betont Mair.

„Wir Freiheitliche fordern die echte Wahlfreiheit für Eltern bei der Kleinkinderbetreuung. Jene Ressourcen und finanzielle Unterstützungen, die den Tagesstätten oder ähnlichen Einrichtungen seitens der öffentlichen Hand zugutekommen, müssen im gleichen Umfang den Eltern zur Verfügung stehen, welche zuhause die Kinder betreuen und erziehen“, fordert die freiheitliche Landtagsabgeordnete.

„In die Kostenberechnung bei Kitas fallen bereits jetzt Personalspesen, die anfallenden Spesen für die Immobilien, Verwaltungs- und Führungsspesen sowie weitere laufende Ausgaben an. Das Kindergeld für die daheimerziehenden Eltern berücksichtigt diese Kostenpunkte nicht, sodass Kitas im Verhältnis übersubventioniert sind“, hält Mair fest. „Die öffentliche Hand darf den Eltern nicht die Entscheidung über ihre Kinder vorwegnehmen, sondern muss für die Wahlfreiheit der Eltern sorgen. Die Kinderbetreuung zuhause darf mit keinen Nachteilen verbunden sein“, so Ulli Mair abschließend.

Im Bild: Ulli Mair

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