Kompatscher einbremsen, Betriebe und Bürger finanziell unterstützen

Auf einer Online-Pressekonferenz hat die Süd-Tiroler Freiheit heute einen Beschlussantrag vorgestellt, der diese Woche im Landtag zur Abstimmung kommt, mit dem Unternehmen und Arbeitnehmer ─ die auf Grund der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind ─ finanziell unterstützt werden sollen. In Süd-Tirol muss es dieselben Unterstützungsmaßnahmen geben wie in Österreich. Aus aktuellem Anlass wurde auch den neuen Lockdown-Plänen von Landeshauptmann Kompatscher eine klare Absage erteilt. Die Alleingänge des Landeshauptmannes müssen aufhören! Mit seiner Chaos-Politik treibt Kompatscher Süd-Tirol in den Ruin.

Landeshauptmann Kompatscher plant einen neuen Lockdown. Nach der Gastronomie sollen nun auch der Handel und die Unternehmen wieder zuschließen und die Bürger erneut eingesperrt werden. Den Landtag hat Kompatscher von diesen Plänen nicht einmal informiert. Diese Alleingänge müssen aufhören!!! Die Süd-Tiroler Freiheit wird daher diese Woche im Landtag beantragen, dass sich der Landeshauptmann zukünftig einmal wöchentlich mit den Klubobleuten im Landtag treffen und wichtige Entscheidungen mit diesen abstimmen muss.

Darüber hinaus braucht es aber auch sofortige Hilfsmaßnahmen für die Wirtschaftsbetriebe und die Arbeitnehmer in Süd-Tirol.

Der Beschlussantrag der Süd-Tiroler Freiheit sieht vor, dass die Unternehmen für ihre Ausfälle endlich finanziell entschädigt werden und dass Privatpersonen, die aufgrund der Corona-Krise ihre Arbeitsstelle verloren haben, weiterhin Arbeitslosengeld beziehen können.

Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krisen zeigen auch in Süd-Tirol immer größere Auswirkungen. Viele Betriebe stehen am Rande ihrer wirtschaftlichen Existenz und auch viele Privatpersonen haben kaum noch das Geld, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Das ständige Auf und Zu ist für niemanden mehr nachvollziehbar und verursacht enorme Mehrkosten für die ohnehin schon schwer belasteten Betriebe. Unternehmen brauchen für sich und ihre Mitarbeiter Planungssicherheit und keine ständig wechselnden Bestimmungen.

Wenn die Politik den Unternehmern vorschreibt, dass sie ihre Betriebe schließen müssen, dann muss die Politik auch den Schaden bezahlen“ so die Abgeordnete Myriam Atz-Tammerle.

In Österreich werden Betriebe für ihre Ausfälle finanziell entschädigt. Auch Privatpersonen, die aufgrund der Corona-Krise ihre Arbeitsstelle verloren haben, bekommen ein zusätzliches Arbeitslosengeld. In Süd-Tirol sieht es leider düster aus. Viele Unternehmen haben bis heute keine oder nur geringfügige Zahlungen erhalten und laufen somit Gefahr, zahlungsunfähig zu werden und Konkurs anmelden zu müssen. Für die Wirtschaft in Süd-Tirol hat diese Schlechterstellung gegenüber den Betrieben in Nord- und Ost-Tirol bzw. im restlichen Österreich verheerende Auswirkungen und wird sich langfristig auch auf die Wettbewerbsfähigkeit des Landes negativ auswirken.

Süd-Tirol bekommt nun mit voller Härte zu spüren, was es heißt, zum falschen Staat zu gehören. Während Betriebe in Österreich bis zu 80% ihres Umsatzes ersetzt bekommen und auch Arbeitnehmer massiv unterstützt werden, gibt es in Süd-Tirol nichts“, so der Landtagsabgeordnete Sven Knoll.

Gewerkschaften schlagen bereits Alarm, da sich mehr als 10.000 Beschäftigte durch das Auslaufen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld mit einer ungewissen Zukunft konfrontiert sehen. Es bedarf daher dringend einer Verlängerung des Arbeitslosenstatus. Analog dazu sollten kurzfristig auch auch die Kriterien für den Zugang zu den Landesleistungen „Soforthilfe Covid-19“ und „Sondermietbeitrag und Sonderbeitrag für Wohnungsnebenkosten Covid-19“ neu definiert werden. „

Das Höchsteinkommen für Familiengemeinschaften sollte von 2.200 Euro auf 2.800 Euro angehoben werden und die Vermögensgrenze für Familiengemeinschaften von 30.000 Euro auf 50.000 Euro. Dies ist gerade in der aktuellen Situation wichtig, da durch die neuerliche Schließung der Gastronomie viele Beschäftigte mit einer Reduzierung des Einkommens rechnen müssen.

Die Süd-Tiroler Freiheit hat daher folgenden Beschlussantrag im Landtag eingebracht:

Der Süd-Tiroler Landtag fordert die Landesregierung auf:

  1. Die Schließung von Unternehmen und Bildungseinrichtungen nur dann vorzunehmen, wenn dies auf Grund nachgewiesener Infektionen in diesen Bereichen gerechtfertigt werden kann.

  2. Bei einer verordneten Schließung von Unternehmen für entsprechende Ausfallzahlungen zu sorgen.

  3. Dafür Sorge zu tragen, dass den Unternehmen in Süd-Tirol dieselben Corona-Unterstützungsmaßnahmen und Umsatzersatzzahlungen zukommen, wie in Nord- und Ost-Tirol bzw. im restlichen Österreich.

  4. Die Kriterien für den Zugang zu den Landesleistungen „Soforthilfe Covid-19“ und „Sondermietbeitrag und Sonderbeitrag für Wohnungsnebenkosten Covid-19“ neu zu definieren und dabei das Höchsteinkommen für Familiengemeinschaften von 2.200 Euro auf 2.800 Euro und die Vermögensgrenze für Familiengemeinschaften von 30.000 Euro auf 50.000 Euro anzuheben.

  5. Dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitslosenunterstützung verlängert und in Süd-Tirol somit das Arbeitslosengeld weiter ausbezahlt wird sowie sich dafür zu verwenden, dass Arbeitslose in Süd-Tirol nicht schlechter gestellt werden, als in Nord- und Ost-Tirol bzw. im restlichen Österreich.

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