Der Regionalrat hat heute den Gesetzentwurf „Vorsorgemaßnahme für Künstler” angenommen. Zuvor hat die 2. Gesetzgebungskommission der Region unter Vorsitz des Abgeordneten Helmuth Renzler grünes Licht für diesen Gesetzentwurf gegeben.
Die 2. Gesetzgebungskommission der Region hat sich in der letzten Sitzung mit der von der Regionalregierung eingebrachten Finanzbestimmung des Gesetzentwurfes „Vorsorgemaßnahme für Künstler” befasst. Der Kommissionsvorsitzende Helmuth Renzler erläuterte kurz den Inhalt des Gesetzentwurfes, der das Ziel verfolgt, eine Vorsorgemaßnahme für Künstler zu finanzieren, damit sich diese eine Zusatzrente aufbauen können.
Die Kommission stimmte schließlich über diesen Gesetzentwurf ab, und zwar mit 7 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung. Somit wurde der Entwurf zur weiteren Behandlung an den Regionalrat weitergeleitet.
Gesetzentwurf im Regionalrat angenommen
Bei der heutigen Sitzung hat sich der Regionalrat mit der Behandlung dieses Gesetzentwurfes befasst. Nachdem die Vorsitzenden der Gesetzgebungskommissionen ihre Berichte verlesen hatten, wurde über diese Maßnahme diskutiert. Schließlich hat der Regionalrat dieses Gesetz mehrheitlich angenommen, weshalb sich die Künstler nun auf eine zusätzliche Unterstützung freuen dürfen.
„Die Künstler sind aufgrund ihres oft geringen Einkommens häufig nicht in der Lage, Vorsorgebeiträge einzuzahlen. Deshalb hat die Region entschieden, diese Berufssparte zu unterstützen, so wie sie es bereits für andere Kategorien getan hat, wie z.B. für Frauen, die sich im Wartestand befinden, um sich ihren Kindern zu widmen. Somit werden ab jetzt Künstler mit einem Beitrag von 500€ pro Jahr für die Einzahlung in einen Zusatzrentenfonds unterstützt“, fasst der Vorsitzende der 2. Gesetzgebungskommission Helmuth Renzler zusammen.
Im Bild: L. Abg. Helmuth Renzler
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