Teile der Gesetzesbestimmungen für Mietwagen mit Fahrer wurden vom Verfassungsgerichtshof als unzulässig erklärt und mussten nun von der Landesregierung abgeändert werden. Wovor die Süd-Tiroler Freiheit schon lange warnte, wurde nun bestätigt.
Die Landesbestimmungen für Mietwagen mit Fahrer sahen vor, dass die Fahrer stets ein Dienstblatt zum Erfassen detaillierter Kundendaten mitführen müssen und dass nach jeder Fahrt zum Dienstplatz zurückgekehrt werden muss, bevor ein neuer Kunde befördert werden kann. Die Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Myriam Atz Tammerle, bezeichnete diese Bestimmungen als arbeitseinschränkend und wirtschaftsschädigend. Alle Versuche, das Erlassen der kritisierten Bestimmungen zu verhindern sowie alle Vorschläge zur Verbesserung der Bestimmungen vonseiten der Mietwagenfahrer wurden vom zuständigen Landesrat Daniel Alfreider ignoriert. Die Mietwagenfahrer, der Rechtsanwalt der staatlichen Vereinigung für Mietwagenfahrer „ANITRAV“, Francesco Vannicelli, und Myriam Atz Tammerle ärgerten sich über die autoritäre Vorgehensweise der Landesregierung. Um schwerwiegende Folgen für die Mietwagenunternehmen zu verhindern, griffen sie zu härteren Maßnahmen und reichten Rekurs gegen die Landesbestimmungen ein.
Ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes in Rom bestätigte, dass das Dienstblatt zum Erfassen der Kundendaten teilweise bedenklich ist und dass die beschriebene Rückkehr zum Dienstplatz sogar unzulässig ist und deshalb wieder gestrichen werden muss. Die Landesregierung musste daraufhin die Landesbestimmungen dementsprechend anpassen.
Die Mietwagenfahrer, Rechtsanwalt Vannicelli und Atz Tammerle freuen sich über ihren Erfolg. Sie kündigen an, die Situation weiterhin genauestens zu beobachten und im schlimmsten Falle einzugreifen. „Die Corona-Krise hat die Mietwagenfahrer hart getroffen. Eine zusätzliche Belastung durch realitätsfremde und arbeitserschwerende Bestimmungen kann im schlimmsten Fall die Existenz gefährden. Das muss mit allen Mitteln verhindert werden“, so Atz Tammerle abschließend.
Im Bild: Myriam Atz Tammerle.
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