HGV kritisiert Nichtberücksichtigung der Hotellerie sowie verzögerte Öffnung von Bars und Restaurants

Erfreut über Möglichkeit zu Take-away für Südtirols Gastbetriebe. 

Bozen – Enttäuscht zeigt sich der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) darüber, dass die italienische Regierung bis dato keinen Termin in Aussicht gestellt hat, ab wann die Beherbergungsbetriebe wieder ihre Tätigkeit aufnehmen können. „Die Touristiker brauchen dringend Perspektiven, um die nötigen Vorbereitungen zur Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsauflagen sowie im Kontext des touristischen Marketings rechtzeitig in Angriff nehmen zu können“, unterstreicht HGV-Präsident Manfred Pinzger.
Auf keinerlei Zustimmung stößt im HGV weiters die Ankündigung des italienischen Ministerpräsidenten, die Bars und Restaurants erst mit Montag, 1. Juni, öffnen zu lassen. „Es ist wenig einsichtig, warum man die Öffnung dieser Betriebe immer wieder aufschiebt, andere Betriebe hingegen in den nächsten Wochen öffnen können“, betont HGV-Direktor Thomas Gruber. Der HGV steht in engem Austausch mit dem gesamtstaatlichen Verband der Restaurantbetreiber Fipe, um Maßnahmen auszuarbeiten, welche in den Gastronomiebetrieben zum Schutz der Mitarbeiter und der Gäste umgesetzt werden können.
Erfreut hingegen ist der HGV über die jüngste Verordnung des Landeshauptmannes, welche in Schank- und Speisebetrieben ab sofort wieder Take-away zulässt, sprich das Abholen von zubereiten Speisen und Getränken. Damit hat Landeshauptmann Arno Kompatscher einen Vorschlag des Hoteliers- und Gastwirteverbandes in seine Verordnung aufgenommen. „Dies ist ein positives Signal an die Gastronomiebetriebe, die bereits seit Mitte März ihre Tätigkeit ruhen lassen müssen“, bewertet HGV-Präsident Manfred Pinzger diese Erleichterung. Italienweit wird der Take-away-Dienst erst mit Anfang Mai zugelassen. Der HGV verweist in seiner Presseaussendung, dass der Gastronomiebetrieb, welcher Take-away anbietet, die strengen Hygiene- und Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie einhalten muss, darunter die übliche Abstandsregel, das Verbot, sich im Gastbetrieb aufzuhalten, die Maskenpflicht und die Verwendung von Einweghandschuhen.

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