Bozen – Seit heute dürfen öffentliche Restaurants und Bars nur mehr von 6 Uhr bis 18 Uhr offenhalten. Während der Öffnungszeit hat der Betreiber dafür zu sorgen, dass der Sicherheitsabstand von einem Meter zwischen den Gästen eingehalten wird. Bei Missachtung dieser Vorschriften wird die Schließung des Betriebes angeordnet, heißt es in einer Presseaussendung des Hoteliers- und Gastwirteverbandes (HGV).
Die Verabreichung von Speisen und Getränken, ausschließlich an Hausgäste, ist auch nach 18 Uhr zulässig. Auch hier ist der Sicherheitsabstand von einem Meter zwischen den Personen einzuhalten.
Zudem verfügt das heute Nacht erlassene Dekret, dass sich die Personen, die sich auf dem Staatsgebiet aufhalten, nur mehr aus nachgewiesenen Arbeitsgründen, aus Gesundheitsgründen und aus anderen nachgewiesenen Notwendigkeiten bewegen können. Diese Einschränkung gilt auch für die Urlaubsgäste, welche sich derzeit in einem Beherbergungsbetrieb in Südtirol aufhalten. Die Gäste können zu ihrem Wohnsitz zurückkehren, müssen dabei jedoch ein Formular vorweisen, in welchem die Gründe für die Bewegung angeführt werden. HGV-Mitglieder finden diese Formulare unter www.hgv.it, heißt es abschließend in der Presseaussendung des HGV.
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