Corona-Krise: Appell an die italienische Regierung Wohnungskündigungen aufgrund nicht bezahlter Mieten genauso wie in Deutschland zu verbieten

GEBAG-Sprecher Thomas Sigmund interveniert beim Staatssekretär des Ministerrates der Conte-Regierung Riccardo Fraccaro.

In wenigen Tagen ist für tausende Südtirolerinnen und Südtiroler wieder die monatliche Miete für ihre Wohnung fällig. Die zur Bekämpfung der Ausbreitung des Covid-19-Erregers absolut erforderlichen Notverordnungen der italienischen Regierung hatten massenhaft Betriebs- und Geschäftsschließungen zur Folge. Auch in Südtirol befinden sich mit einem Schlag tausende Südtirolerinnen und Südtiroler in der sehr schwierigen Situation, dass sie entweder kein Einkommen mehr haben oder in die Lohnausgleichskasse überstellt worden sind. Nicht jeder Mieter, nicht jede Mieterin sieht sich nunmehr in der Lage ihren Mietverpflichtungen nachzukommen.

Deutschland als Vorbild nehmen

Eine der unmittelbaren Maßnahmen der Deutschen Bundesregierung in den letzten Tagen war die Vorlage eines Gesetzentwurfes, welcher vorsieht, dass Mietschulden aus den kommenden Monaten kein Kündigungsgrund sein dürfen. Genauso wie in Deutschland kann in Italien ein Vermieter das Mietverhältnis kündigen, wenn zwei Monate in Folge keine Miete gezahlt wird. Gesetzlich geregelt wird dies in Italien durch den Art. 5 des Gesetzes Nr. 392 vom 27.07.1978 (Disziplin der Vermietung von Immobilien in Stadtgebieten) in Verbindung mit den Artikeln 1455 und 1456 des Zivilgesetzbuches.

Nachdem in den Notverordnungen des Ministerpräsidenten Giuseppe Conte zur italienweiten Corona-Krise lediglich bereits angesetzte Räumungen von vermieteten Immobilien (Wohnungen und auch nicht) bis zum 30. Juni 2020 aufgeschoben wurden, jedoch noch kein Kündigungsschutz etwa für diejenigen beschlossen wurde, welche aufgrund der gegenwärtigen Notlage nicht mehr in der Lage sind ihre Mieten zu bezahlen, hat Thomas Sigmund, Sprecher des Bündnisses der Geschädigten durch Banken und Gerichte GeBaG-DaBaT, am 24. März 2020 beim Staatssekretär des Ministerrats im Kabinett Conte, Riccardo Fraccaro, persönlich einen Appell an die italienische Regierung übermittelt, gleich wie in Deutschland auch in Italien Mietern einen gesetzlich verankerten Kündigungsschutz ihrer Wohnungen zu garantieren. Konkret hat Sigmund über Fraccaro die italienische Regierung aufgefordert, die Bestimmungen des Art. 5 des Gesetzes Nr. 392 vom 27.07.1978 bis zum Ende der Corona-Krise auszusetzen.

Unabhängig davon appelliert Thomas Sigmund auch an die Vermieter von Wohnungen gegenüber ihren Mietern maximale Solidarität entgegenzubringen. „Gerade Vermieter stehen angesichts der Corona-Krise nun in der christlichen Pflicht mit viel Verständnis auf ihre Mieter zuzugehen, wenn diese in einer solchen globalen Krise nicht mehr in der Lage sind ihren Mietverpflichtungen nachzukommen. Das Einfordern von Mieten und die Androhung von Mietvertragskündigungen ist in einer Zeit, wo die Menschen ohnehin aufgefordert sind in ihren Wohnungen zu bleiben, kontraproduktiv und führt nur zur weiteren Verunsicherung der ohnehin schon wirtschaftlich angeschlagenen betroffenen Menschen und Familien“, sagt Thomas Sigmund.

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