Mair: „Integration verursacht mehr Bürokratie“

Körperschaften und Vereine betroffen.  

Die Landesregierung beschloss im Juni die Kriterien zur Förderung der Ausländerintegration abzuändern. Besonders das Kriterium der Einbindung von Menschen mit Migrationshintergrund in das gesellschaftliche Leben und Förderung ihrer Teilhabe daran, sowie der Einbindung von in diesem Bereich aktiven Vereinen und Verbänden in Integrationstätigkeiten auf lokaler Ebene, warf eine Reihe von Fragen auf. Die freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair wollte in Erfahrung bringen, wie es sich in diesem Zusammenhang mit dem bürokratischen Mehraufwand verhält.

„Obwohl nur Gemeinden und Bezirksgemeinschaften anspruchsberechtigte Fördernehmer gemäß den Kriterien zur Förderung des Integrationsprozesses sind, wird die Einbindung von Menschen mit Migrationshintergrund in lokale Vereine und Verbände als ein Kriterium für die Anträge angeführt“, hält die freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair in einer Aussendung einleitend fest und verweist auf den Beschluss der Landesregierung Nr. 435 vom 4. Juni 2019. „Wie die Einbindung der Personen mit Migrationshintergrund in die Vereine und Verbände nachgewiesen werden soll und ob es entsprechende Bestätigungen braucht, konnte der zuständige Landesrat Achammer nicht zufriedenstellend erörtern“, kritisiert Mair.

„Wie der Beschluss der Landesregierung umgesetzt, interpretiert und überprüft werden soll, lässt die Beantwortung der Anfrage offen“, hält Mair fest. „Es ist davon auszugehen, dass die unterschiedlichen Körperschaften mit zusätzlicher Bürokratie belastet werden, die sich wiederum auf die Vereine und Verbände niederschlägt“, gibt die freiheitliche Landtagsabgeordnete zu bedenken.

„Die substanziellen Schwächen des Integrationsgesetzes aus dem Jahr 2011 schlagen sich durch immer neue Beschlüsse der Landesregierung, zusätzliche Bürokratie und Ausgaben nieder. Wir Freiheitliche haben stets auf die Unzulänglichkeiten dieses Gesetzes hingewiesen und auf die Tatsache, dass kein Integrations- und Assimilierungsdruck auf die Zuwanderer ausgeübt wird“, erörtert Ulli Mair und verweist auf den stattdessen zunehmenden Druck auf die Gemeinden.

„Das Integrationsgesetz gehört dringend reformiert und die damit zusammenhängenden Einrichtungen und zusätzlichen Verpflichtungen seitens der Körperschaften. Das Gesetz war ein roter Teppich für die Einwanderungswilligen und sah keinerlei Gegenleistung seitens der Zuwanderer in Sachen Integration vor“, so Ulli Mair abschließend.

Im Bild: Ulli Mair.    

 

 

 

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