Fahrverbot von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen: Saisonal beschäftigte Mitarbeiter ohne Wohnsitz in Italien sind nicht betroffen

Bozen – Der Einsatz des Hoteliers- und Gastwirteverbandes (HGV) in den letzten Monaten in Rom führte nun zum erhofften Erfolg. Das Innenministerium hat in einem Rundschreiben vom 4. Juni bestätigt, dass das Fahrverbot von einem Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen nur jene Fahrzeuglenker betrifft, die im Melderegister der Gemeinde eingetragen sind und somit den anagrafischen Wohnsitz in Italien haben. Somit ist geklärt, dass das Fahrverbot von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen nicht auf EU-Bürger anzuwenden ist, welche den anagrafischen Wohnsitz in ihrem Heimatland haben und sich aufgrund eines saisonalen Arbeitsverhältnisses in Italien aufhalten.
Ein entsprechendes Dekret hat in den letzten Monaten in Südtirol für Aufregung und Unmut gesorgt. Mehrere Mitarbeiter von gastgewerblichen Betrieben, die sich aufgrund eines saisonalen Arbeitsvertrages in Südtirol aufhalten, wurden bei Verkehrskontrollen bestraft und ihr Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen festgesetzt. „Als HGV haben wir umgehend in Rom protestiert und bei zahlreichen Aussprachen auf eine Änderung des Sicherheitsdekretes gepocht“, sagt HGV-Präsident Manfred Pinzger, welcher erst kürzlich wieder in Rom auf die Dringlichkeit dieser Änderung hingewiesen hat. In enger Abstimmung mit Landeshauptmann Arno Kompatscher und den Parlamentariern Julia Unterberger, Dieter Steger, Meinhard Durnwalder sowie Albrecht Plangger wurde die Problematik im Innenministerium immer wieder vorgetragen und um eine Klarstellung ersucht. „Den Ausschlag gegeben hat wohl die Fragestunde in der letzten Woche im Senat, wo die Senatoren Innenminister Matteo Salvini direkt um eine Interpretation des Sicherheitsdekretes ersuchten und Salvini diese zusagte“, freut sich HGV-Präsident Manfred Pinzger. Er dankt all jenen Personen und Behörden, unter anderem auch der Federalberghi, welche sich um eine Interpretation des Sicherheitsdekretes eingesetzt haben, heißt es abschließend in der Presseaussendung des HGV.

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