Fast täglich ereignen sich in Südtirol Unfälle im Straßenverkehr. Wird man als Ersthelfer in einem solchen Fall aktiv, sollten einige wichtige Grundsätze beachtet werden, um nicht selbst zu Schaden zu kommen. Zur internationalen Woche der Verkehrssicherheit weist der Landesrettungsverein auf diese international geltenden Maßnahmen hin.
Das Weiße Kreuz erinnert daran, dass die Warnung der unmittelbaren Verkehrsteilnehmer mittels Warndreiecks, Warnblinker oder die Nebelschlusslampe eine Pflicht ist. Bevor man sich um den Verunglückten kümmert, sollte man sich um die Eigensicherheit und den Schutz des Opfers vor nachkommenden Verkehrsteilnehmern sorgen: das Tragen der Warnweste ist dabei verpflichtend, bei Dunkelheit können auch andere Lichtquellen wie Taschenlampe und Handy hilfreich sein.
Nach dem Absichern gilt es schnellstmöglich einen Überblick zum Unfallgeschehen zu gewinnen. Wichtige Informationen hierzu sind die Anzahl der beteiligten Personen und welche Verletzungen und lebensbedrohliche Situationen vorliegen. Dazu gehört die Kontrolle des Bewusstseins und der Atmung, das Erkennen starker Blutungen und die Frage zum körperlichen Befinden der Betroffenen im Allgemeinen. Anschließend ist die Notrufnummer 112 abzusetzen: Man gibt Auskunft, wo man ist und wie viele wie verletzt sind. Die Mitarbeiter der Landesnotrufzentrale leiten den Anrufer zu wichtigen Erste-Hilfe-Maßnahmen an und klären offene Fragen.
Nur bei einem Fahrzeugbrand, einem drohenden Absturz, bei Erstickungsgefahr wegen Bewusstlosigkeit oder einer anderen akuten Gefahrensituation sollte der Ersthelfer die Opfer bewegen. Bis zum Eintreffen der Rettungskräfte sollte er den Patienten vor Kälte oder Sonneneinstrahlung schützen, ihm sonst beiseitestehen und sich immer wieder um sein Befinden kümmern.
Nach Eintreffen der Einsatzkräfte sollte der Ersthelfer für eventuell anstehende Fragen zur Verfügung stehen.
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