Gesetzesvorschlag zur Kürzung hoher Renten führt nicht zur Erhöhung der Mindestrenten

Derzeit diskutierter Gesetzesentwurf nicht umsetzbar.  
Die derzeitige italienische Regierung zeigt sich bei der verzweifelten Suche nach Finanzmittel um ihre Wahlversprechen einzuhalten, als überfordert und äußerst inkompetent.
Ungerechtigkeiten zwischen Rentnern – Leidtragende sind vor allem Frauen
 
Der am 8. August im römischen Parlament eingereichte Gesetzesentwurf höhere monatliche Rentenbeträge zu kürzen um damit die Mindestrenten zu erhöhen, ist so einfach nicht umsetzbar und wirft alle, von der Verfassung garantierten Rechte, über Bord. Die Regierung schlägt vor alle Renten und Pensionen welche jährlich mehr als 80.000 Euro Brutto betragen zu reduzieren und zu kürzen. 80.000 Euro brutto bedeutet 3.800 bis 4.000 Euro Netto im Monat und zwar unterschiedlich je nach Höhe der eingehobenen Regional- und Gemeindesteuern. Man könnte meinen, die Neuberechnung würde nach dem beitragsbezogenem System erfolgen, also auf der Grundlage der eingezahlten Versicherungsbeiträge, aber dem ist nicht so. Die Neuberechnung erfolgt auf der Grundlage des Lebensalters zum Zeitpunkt der Pensionierung im Verhältnis zum heutigen dafür vorgesehenen Lebensalter ohne der unterschiedlichen Gesetzgebung und Lebenserwartung Rechnung zu tragen. Man wendet somit für die Vergangenheit eine Lebenserwartung an welche zum heutigen Zeitpunkt gilt aber nicht zum Zeitpunkt der Pensionierung älterer Rentner und Pensionisten. Die vorgeschlagene Maßnahme würde eine Reduzierung der monatlichen Rente von zwischen 10 und 20 Prozent bedeuten. Aber nicht nur dies ist an und für sich schon eine Ungerechtigkeit. Von der Reduzierung der Pensionen ausgenommen wären alle jene Pensionisten und Rentner welche die Möglichkeit hatten bis zum 70. Lebensjahr zu arbeiten wie etwas die Richter oder Universitätsprofessoren und welche sehr hohe Renten beziehen. Die neuen Maßnahmen sehen somit vor, dass wer schon Früh in Rente gegangen ist einen höheren Abzug zu erwarten hat, als jene welche mit einem höheren Lebensalter in Pension gegangen sind und damit werden von dieser vorgeschlagenen Maßnahme vor allem Frauen die leidtragenden sein.
Zwei Beispiele für mögliche Berechnung
 
Zum besseren Verständnis zwei Beispiele wie die Berechnung nun erfolgen sollte und zwar ein Beispiel für die Vergangenheit und ein Beispiel für die Zukunft: Im Jahr 1995 betrug das für den Bezug einer Altersrente notwendige Lebensalter für die Männer 62 Jahre und für die Frauen 57 Jahre. Das von den Regierungsparteien nun vorgeschlagene Rentenalter für die Neuberechnung der alten Renten beträgt 64 Jahre. Aus diesem Beispiel ist ersichtlich wie benachteiligt die Frauen nun wirklich werden. Für die 7 Jahre früher in Rente wird nun der Frau 20 Prozent Ihrer Rente gekürzt werden obwohl sie zu ihrem Pensionierungszeitpunkt gar nicht länger als bis zu 57. Lebensjahr arbeiten durfte. Beim Mann hingegen welcher 1995 mit 62 Jahren in Rente ging beträgt nun die Reduzierung nur mehr 3,07 Prozent. Ist das nun gerecht und richtig? Und nun das zweite Beispiel: Ein hoher Offizier welcher schon seit dem 19. Lebensjahr Rentenversichert ist, entschließt sich im Jahr 2019 in Pension zu gehen mit etwas mehr als 43 Jahren an Rentenversicherungsbeiträgen. Wenn nun seine monatliche Bruttopension aber mehr als 6.000 Euro beträgt, dann wird ihm seine Pension um 14,5 Prozent gekürzt werden und wenn er hingegen mit einem Lebensalter von 65 Jahren in Pension gehen würde, bei 46 Versicherungsjahren, dann würde die vorgesehene Kürzung 6,4 Prozent betragen.
Renzler: Erhöhung der Mindestrenten richtig und notwendig, aber…
 
Das kann und darf es nicht sein. Wenn man die Mindestrenten erhöhen will, und dies wäre auch richtig und notwendig, dann muss dies mit Steuergeldern geschehen und nicht mit der Neuberechnung schon in Zahlung befindlichen Pensionen. Man kann zwar auf hohe Renten einen Solidaritätsbeitrag einheben, aber dieser muss gut begründet sein und darf nur kurzfristig und zeitlich begrenzt erfolgen, so wie dies in der Vergangenheit schon öfters der Fall war. Fazit: Die vorgeschlagene Maßnahme ist so wohl nicht umsetzbar und zeigt von großer Inkompetenz und Unerfahrenheit der derzeitigen Regierungsparteien. Erhöhung der Mindestrenten ja, aber finanziert mit Steuergelder und nicht mit Maßnahmen welche nur dazu dienen das Vertrauen der Bürger in die Rechtssicherheit des Staates zu schwächen. Nur so nebenbei: In Südtirol werden zur Zeit 376 Renten mit einem monatlichen Durchschnittsbetrag bei den Männern (361 Stück) von brutto 6.488,35 Euro und bei den Frauen (15 Stück) von brutto 6.218 Euro ausbezahlt während andererseits  in Südtirol im Jahr 2018 insgesamt 23.507 Mindestrenten ausbezahlt werden und davon 20.502 an Frauen und 3.005 an Männern.
Im Bild: Helmuth Renzler/c-Oliver Oppitz.  
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