Südtirol. Dachverband begrüßt Landesgesetz zur Förderung der Sachwalterschaft

„Es ist wichtig, dass die Sachwalterschaft jetzt auf Landesebene gesetzlich geregelt und gefördert wird“, sagt der Präsident des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit Martin Telser. Die betroffenen hilfsbedürftigen Menschen und ihre Familien werden damit besser unterstützt und die Sachwalter bekommen nun bei der Ausübung ihrer verantwortungsvollen Aufgabe mehr Rückendeckung.

Der Dachverband für Soziales und Gesundheit freut sich über das am vergangenen 5. Juli vom Südtiroler Landtag beschlossene Landesgesetz zur Förderung der Sachwalterschaft in Südtirol.
„Es ist ein gutes Gesetz geworden“, dankt Dachverband-Präsident Martin Telser beim heutigen Treffen Soziallandesrätin Martha Stocker für ihre Initiative: „Es hilft den Personen, die ihr Leben alleine nicht mehr im Griff haben und den Freiwilligen, die diesen Menschen in Not helfend zur Seite stehen. Ganz besonders in jenen Fällen, wo keine Familienangehörigen dafür zur Verfügung stehen.“
Seit vielen Jahren hatte sich der Dachverband für eine ergänzende gesetzliche Regelung des Staatsgesetzes auf Landesebene eingesetzt. Das neue Landesgesetz trägt deshalb maßgeblich seine Handschrift und die seines Mitgliedsvereins für Sachwalterschaft.
„Eingeflossen sind all unsere langjährigen praktischen Erfahrungen. Immerhin haben wir mit unserem Dienst für Sachwalterschaft bereits seit 12 Jahren schon unzählige Familien bei der Abwicklung der nötigen Formalitäten begleitet“, so Telser.
Wird jemand etwa durch fortgeschrittenes Alter, durch Demenz, durch einen Unfall, Krankheit, Behinderung oder durch Suchtabhängigkeit zum Betreuungsfall, kann das Gericht einen offiziellen Helfer einsetzen: ein Sachwalter steht den Betroffenen dann bei.
„Auf den Familien lastet dabei sehr viel. Zu 70 Prozent werden ja Familienangehörige als Sachwalter nominiert. Das Gesetz bringt nun etwas Erleichterung und mehr Sicherheiten. Entscheidend ist die nun gesetzlich verankerte Information und Beratung für die Betroffenen und ihre Familien. Wichtig ist ja, dass die Betroffenen zu einem guten Sachwalter kommen, der sie so gut wie möglich unterstützt und begleitet“, erklärt Telser. Und Roberta Rigamonti, Koordinatorin der Dienststelle für Sachwalterschaft ergänzt: „Sehr wichtig ist auch die nun vorgesehene finanzielle Unterstützung der öffentlichen Hand für Personen, die eine Sachwalterschaft außerhalb ihrer Familie übernehmen. Einmal ein Versicherungsschutz und die Bereitstellung finanzieller Mittel, für den Aufwand der Sachwalter bei mittellosen Personen, die nicht in der Lage sind die Spesen zu bestreiten.“
„Für die Zukunft erwarten wir uns mehr Sicherheit bei der Finanzierung der Informations- und Beratungsdienste und der Initiativen für eine kontinuierliche Erfassung und Erhebung  von Daten, sowie ein Monitoring zur Weiterentwicklung der Sachwalterschaft“, schließt Telser.

Im Bild: Dachverband-Präsident Martin Telser berät mit Soziallandesrätin Martha Stocker die nächsten Schritte zum Umsetzung des neuen Landesgesetzes zur Sachwalterschaft.  

 

 

 

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