Autonomiegruppe stimmt der Vertrauensfrage der Römischen Regierung zu

Vertretung der Minderheiten im Parlament abgesichert

Am heutigen 25. Oktober 2017 fanden 5 Vertrauensabstimmungen im Senat statt, morgen wird der Senat dem Wahlgesetz endgültig zustimmen.
Das Gesetz sieht bekanntlich vor, das rund 1/3 der Sitze im Abgeordnetenhaus und im Senat in den Ein-Personen-Wahlkreisen, die anderen 2/3 auf proportionaler Basis in Mehrpersonenwahlkreisen vergeben werden sollen.
Für Südtirol und das Trentino sowie für die Minderheiten ist  eine Sonderregelung vorgesehen.
„Die Wahlreform war in den letzten Monaten ein heiß diskutiertes Thema. Dabei hat Staatspräsident Mattarella wiederholt an das Parlament appelliert, bei diesem Wahlgesetz zwei Kriterien einzuhalten. Erstens sollte das neue Gesetz ein einheitliches Wahlsystem für die die beiden Kammern gewährleisten. Zweitens sollte die Reform eine möglichst großen Konsens erhalten, also sowohl von der Mehrheit als auch von der Opposition. Diese Voraussetzungen sind gegeben, da auch die Lega Nord und Forza Italia den Kompromiss mittragen.
Es ist zwar bedauerlich, dass das Gesetz mit einer Vertrauensfrage durch das Parlament genehmigt wird, aber es bestand keine andere Möglichkeit. Nach dem der zuvor erzielte Kompromiss vom Juni durch Heckenschützen in der Kammer zu Fall gebracht wurde, bestand auch diesmal diese Gefahr. Vor allem die 5-Sterne-Bewegung hat die Stellung der Vertrauensfrage provoziert, da deren Senatoren eine Vielzahl von Abänderungen eingebracht hatten und für jene, die angeblich den Minderheitenschutz betrafen, die Geheimabstimmung verlangt haben. “Ich habe im Namen der Autonomiegruppe gegen diesen Missbrauch von Schutzbestimmungen protestiert, nämlich dass Bestimmungen der Geschäftsordnung, die zum Schutz der Minderheiten gedacht sind, von der 5-Sterne-Bewegung  nicht dazu benutzt werden, um  das Wahlgesetz zu torpedieren, sondern sogar dazu, um Bestimmungen zum Nachteil der Minderheiten durchzusetzen.
Es stimmt zwar, dass die Vertrauensfrage es verhindert hat, dass das Parlament die Reform im Detail durchleuchten konnte, aber aufgrund der besonderen Situation in der sich Italien derzeit befindet, war dies nicht vermeidbar. Das Risiko eines neuerlichen Scheiterns  war zu groß.  In diesem Fall hätten die Wähler mit zwei völlig unterschiedlichen Wahlsystemen für die beiden Kammern wählen müssen, was die Regierungsbildung noch weiter erschwert hätte.
Das neue Wahlgesetz sieht zudem eine Sonderregelung für die autonomen Provinzen vor und gewährleistet den Südtirolern eine angemessene Vertretung im Parlament”, erklärt Karl Zeller.

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