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Schlappe für das Land Berlin? Lehrerin mit Kopftuch bekommt Entschädigung.3 min read

10 Febbraio 2017 2 min read

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Schlappe für das Land Berlin? Lehrerin mit Kopftuch bekommt Entschädigung.3 min read

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Von Claudia von Dzerzawa

Es ist wohl eine Schlappe für das Land Berlin: Das Landesarbeitsgericht hat laut Medienberichten zufolge einer muslimischen Lehrerin eine Entschädigung in Höhe von 8.680 Euro zugesprochen, weil sie wegen ihres Kopftuchs nicht an Grundschulen unterrichten darf. Das Berliner Kopftuchverbot kippt damit aber noch lange nicht. 

Die Sache ist doch recht spitzfindig. Denn Richterin Renate Schaude musste an diesem Donnerstag nicht entscheiden, ob das Gesetz, das das Tragen von religiösen Symbolen an Berliner Schulen verbietet und nur in Ausnahmen zulässt, generell verfassungswidrig ist. Sondern sie musste entscheiden, ob es im Sinne des Grundgesetzes richtig ausgelegt wurde. Ob also bei der Nichteinstellung der Lehrerin alles mit rechten Dingen zuging und sie einen Anspruch auf Entschädigung hat. Ging es nicht, so Schmaude. Deswegen muss das Land ihr nun zwei Monatsgehälter zahlen. Trotzdem ist das Thema Kopftuch natürlich noch hoch brisant. „Hier geht es um Grundsätzliches“, so sagte Schaude. „Wir sind sicher nicht die letzte Instanz.“

Dieser Fall zieht sich nun schon seit fast zwei Jahren hin. Bei einem Bewerbungsgespräch mit mehreren Grundschulen, einem so genannten Casting, war die Frau gefragt worden, ob sie ihr Kopftuch auch während des Unterrichts tragen würde. Die Muslima sagte Ja – und war somit draußen. Ihr wurde gedeutet, dass sie wegen des Berliner Neutralitätsgesetzes damit keine Chance hat, in einer Grundschule zu unterrichten. Ein Angebot für eine Anstellung in einer Berufsschule gebe es aber. Die Frau klagte deswegen, weil sie sich wegen ihres Glaubens diskriminiert fühlte.

Das sah auch die Richterin so: Diese Begründung wärei ein Indiz für eine Diskriminierung, also eine Schlechterstellung gegenüber anderen Bewerbern. Stattdessen hätte das Land sie zum Beispiel erst einmal einstellen und dann woanders einsetzen können. Oder es hätte nachweisen müssen, dass der Schulfriede durch die kopftuchtragende Lehrerin gestört wird. Das alles hat das Land aber nicht gemacht, sondern sie sozusagen pauschal abgewiesen. Obwohl das Neutralitätsgesetz auch Ausnahmen vorseht.

Das Land Berlin hatte sich darauf berufen, dass das Neutralitätsgesetz das Tragen sämtlicher religiöser Symbole verbietet. Also auch den Habit einer Nonne oder den Turban der Sikhs.

Außerdem bekommen alle Lehrer in Berlin den gleichen Arbeitsvertrag. Wo sie letztlich eingesetzt werden, bestimmt das Land. Ein Anspruch auf die Wunschschule gibt es nicht. Ein Lehrer im Rollstuhl, argumentiert der Vertreter der Senatsverwaltung, kann auch nur an einer rollstuhlgerechten Schule unterrichten. Und nicht verlangen, dass die Schule umgebaut wurde. „Worin besteht also die Diskriminierung?“, fragte er. Denn die Klägerin mit Kopftuch hat man ja einstellen wollen. Nur eben nicht an einer Grundschule.

Das Tragen des Kopftuches gehört zu den umstrittenen Symbolen des islamischen Glaubens. Kritiker sehen darin ein Zeichen der Unterdrückung der Frau und ein politisches Symbol des Fundamentalismus. Für viele Musliminnen ist die Verhüllung des Kopfes aber vor allem Ausdruck ihres Glaubens oder eine selbstverständliche Tradition.

Im Koran wird das Verhüllen der Haare nicht ausdrücklich gefordert. Das Gebot des Kopftuchtragens wird unter anderem mit der Sure 24 begründet. Dort führt Vers 31 den Musliminnen die Erfordernisse sittsamen und schamhaften Betragens vor Augen. Das Umschlagtuch (Himar) solle Hals, Ausschnitt und Brust bedecken.

Quelle: heute.de

Entsprechende Koranstellen werden von den Anhängern verschiedener Rechtsschulen unterschiedlich interpretiert. Während viele Frauen in Iran, in Saudi-Arabien oder Afghanistan nach den islamischen Gesetzen zusätzlich Schleier tragen, ist es in der Türkei das als politisches Symbol gesehene Kopftuch. Die islamisch-konservative Regierung unter Recep Tayyip Erdogan hatte vor einem Jahr das seit 1980 in der Türkei geltende Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst aufgehoben.

Quelle: https://claudia2902.wordpress.com/2017/02/09/schlappe-fuer-das-land-berlin-lehrerin-mit-kopftuch-bekommt-entschaedigung/