„Die Verwaltung der Hege und Bejagung der Fauna in Südtirol gesamt gesehen vorbildlich“.
Luis Durnwalder als zuständiger Landesrat und Heinrich Erhard, als stellvertretender Abteilungsdirektor waren von der Staatsanwaltschaft am Rechnungshof für einen Schaden in Höhe von € 1.158.169,64 verantwortlich gemacht worden.
Diesen Schäden hätten Sie, so die Staatsanwaltschaft, dem öffentlichen Vermögen durch die wiederholte rechtswidrige Freigabe von geschützten Wildtieren zum Abschuss verursacht.
Der Senat des Rechnungshofs unter dem Vorsitz von Dr. Enrico Marinaro sprach beide Angeklagten von diesem Vorwurf frei. Die Tatsache, dass mehrere Dekrete vom Verwaltungsgericht aufgehoben wurden begründe noch keinen Schaden; außerdem habe die Staatsanwaltschaft selbst eingeräumt, dass die Verwaltung der Hege und Bejagung der Fauna in Südtirol gesamt gesehen vorbildlich sei.
Allerdings habe die teilweise unzureichende Begründung einiger Dekrete zu deren Aufhebung durch das Verwaltungsgericht geführt. Dadurch seien dem Land vermeidbare Prozesspesen entstanden. Einen Teil davon und zwar jeweils € 6.192,23, müssen Luis Durnwalder und Heinrich Erhard dem Land ersetzen, so der Rechnungshof.
In occasione della Giornata Internazionale della Famiglia, Museion apre gratuitamente le sue porte a visitatrici…
„Ein erfolgreicher Startschuss für echte Veränderung!“ – so lautet die Kurzform der Bilanz, die bei…
Nel mese di maggio e in occasione della Giornata mondiale della diversità culturale (che ricorre il 21),…
L'armonizzazione dei salari dei dipendenti del terzo settore con quelli degli enti pubblici analoghi è stato…
Unfassbar – Ivan Ivanji ist tot. Wie so oft nach seiner Befreiung als Häftling der…
36 squadre anche quest’anno gareggeranno per l’ambito stendardo della vittoria alla Cavalcata di Oswald von…