Von Claudia von Dzerzawa
Bis 1994 war Homosexualität in Deutschland noch strafbar. Dann wurde der berüchtigte Paragraf 175 abgeschafft. Ältere Urteile wurden allerdings nie aufgehoben – das soll sich nun ändern.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) kündigte an, dass homosexuelle Männer, die nach dem Paragrafen 175 verurteilt wurden, rehabilitiert und entschädigt werden sollen. Die Urteile gegen mehr als 50.000 Betroffene sollen aufgehoben werden.
Ein Rechtsgutachten, das die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) vorlegte, soll dabei „berücksichtigt“ werden. „Der Staat hat Schuld auf sich geladen, weil er so vielen Menschen das Leben erschwert hat. Der Paragraf 175 war von Anfang an verfassungswidrig“, so sagte Maas. Die alten Urteile sind Unrecht gewesen und hätten die Verurteilten in ihrer Menschenwürde verletzt.
Homosexuelle Handlungen zwischen Männern waren bei Gründung des Deutschen Kaiserreichs 1871 mit dem Paragrafen 175 unter Strafe gestellt worden. In der NS-Zeit wurden die Vorschriften noch einmal verschärft – unter anderem wurde die Höchststrafe von sechs Monaten auf fünf Jahre Haft angehoben – und in dieser Form später in bundesdeutsches Recht übernommen.
1994 wurde der Paragraf 175 endgültig abgeschafft, in der DDR erfolgte dieser Schritt bereits 1968. In der NS-Zeit ergangene Urteile gegen Homosexuelle wurden 2002 aufgehoben, Urteile aus der Zeit danach jedoch nicht. Bis zur Entschärfung 1969 wurden nach Schätzungen rund 50.000 Männer zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, danach noch einmal etwa 3500. Zudem verloren sie oft Arbeitsplatz und Wohnung und erlitten soziale Ausgrenzung.
Quelle: https://claudia2902.wordpress.com/2016/05/11/ehemaliger-paragraf-175-bundesjustizminister-maas-homosexuelle-maenner-die-nach-dem-paragrafen-175-verurteilt-wurden-sollen-rehabilitiert-und-entschaedigt-werden/?fb_action_ids=1274549775907025&fb_action_types=news.publishes
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