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Sind Österreichs Kontingente rechtswidrig?1 min read

18 Febbraio 2016 < 1 min read

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Sind Österreichs Kontingente rechtswidrig?1 min read

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Sind Österreichs Kontingente rechtswidrig?

Die Flüchtlingskrise ist zurzeit das Thema Nummer eins in Europa. Seit man aus der Presse erfahren hat, dass Österreich Tagesobergrenzen von 3.200 Flüchtlingen und eine tägliche Höchstzahl von 80 Asylanträgen an der Südgrenze festgelegt hat, ist es geradezu klar, dass man sich als Europäer fragt, ob dieses Vorgehen wohl rechtmäßig sein kann. Schließlich ist auch Österreich ein EU-Staat und die Flüchtlingskrise betrifft allen EU-Staaten. Wo bleibt das Völkerrecht? Der EU-Flüchtlingskommissar Dimitris Avramopoulos hat sich Presseberichte an die österreichische Innenministerin Johanna Mikl-Leitner gewandt, um klarzustellen, dass die Maßnahme nach Ansicht der EU-Kommission gegen internationales Recht verstoße. Die Begrenzung der Zahl von Asylanträgen sei nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Genfer Konvention sowie mit Artikel 18 der EU-Grundrechtecharta vereinbar, meint Dimitris Avramopoulos. Die EU-Kommission hat wohl Recht. Zwischen Recht und Politik gibt es jedoch bekanntlich Unterschiede. Wie aus einem Bericht der Onlineversion der Wochenzeitung „Die Zeit“ hervorgeht, will Österreichs Bundeskanzler Werner Faymann will dennoch an der Regelung festhalten und juristische Meinungen von Juristen beantworten lassen. Auch die Innenministerin des mitteleuropäischen Binnenstaats ist dessen Meinung, betont jedoch dass ihr Land weiterhin an einer europäischen Lösung interessiert sei und diese Maßnahmen nicht gegen Europa, sondern für Europa seien. Unter diesen Voraussetzungen bleibt allerdings fraglich was beim EU-Gipfel nun herauskommen soll. 28 Staats- und Regierungschefs treffen sich um die Flüchtlingskrise zu bewältigen? Dazu wird es wohl kaum kommen. Zu hoffen bleibt nur, dass letztendlich Großbritannien uns nicht verlässt, was in Anbetracht der Situation leider nicht mehr auszuschließen ist.