Wichtige Signale für den Tourismus

HGV erfreut über staatliches Stabilitätsgesetz – Vier wichtige Erfolge erzielt

Bozen – Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) zeigt sich erfreut über die Maßnahmen, welche im staatlichen Stabilitätsgesetz enthalten sind und zu einer weiteren Reduzierung der Steuerbelastung für Gastbetriebe führen sollen. „Dank der guten Zusammenarbeit mit unseren Parlamentariern in Rom und der beharrlichen Kontaktpflege mit den Regierungsparteien sind uns einige wichtige politische Erfolge gelungen, welche noch vor wenigen Monaten nicht für möglich gehalten wurden“, freut sich HGV-Präsident Manfred Pinzger und dankt den Abgeordneten für ihren politischen Einsatz. Mit den getroffenen Maßnahmen wurden wichtige Signale für den Tourismus gesetzt. „Für die weitere Entwicklung dieses Sektors und der jeweiligen Betriebe wurden positive Weichenstellungen auf nationaler Ebene gelegt“, fügt HGV-Direktor Thomas Gruber hinzu.

Als erste positive Maßnahme bewertet der HGV die Erhöhung der Bargeldgrenze von 1.000 Euro auf 3.000 Euro, die mit 1. Januar 2016 in Kraft tritt. Dieser Schritt ist speziell in den Grenzgebieten wichtig, noch dazu, wenn in angrenzenden Ländern die Bargeldgrenze wesentlich höher liegt. Die Maßnahme wird jedenfalls dazu beitragen, dass die Kaufkraft vermehrt in Südtirol bzw. in Italien bleibt und somit die Wertschöpfung und letztendlich das Steueraufkommen steigt. Insgesamt, so meint der HGV weiter, sollte sich Italien an die durchschnittliche Höhe der Bargeldgrenze in Europa anpassen.

Die zweite Maßnahme, welche sich sehr positiv auswirken wird, ist jene, welche vorsieht, dass auch für die befristeten Arbeitsverträge die reduzierte IRAP-Bemessungsgrundlage gilt. Auch dies wird mit 1. Januar 2016 wirksam. Bisher waren die saisonal tätigen Unternehmen, und somit ein Großteil der Hotels und Gastbetriebe, von dieser Steuerreduzierung ausgeschlossen. Allerdings gilt diese Maßnahme laut Stabilitätsgesetz erst ab dem zweiten Arbeitsvertrag mit demselben Arbeitgeber. „Insgesamt konnte die Regierung aber davon überzeugt werden, die gewährten Steuerabzüge nun grundsätzlich auch auf die saisonal befristeten Arbeitsverhältnisse auszudehnen. Dies ist ein wichtiges Signal“, betont HGV-Präsident Manfred Pinzger.

Weiters ist es gelungen, dass Einzelunternehmer ihre Betriebsimmobilien steuerlich begünstigt in das Privatvermögen einbringen können. Dies ist bisher in vielen Fällen wegen der dadurch entstandenen hohen Steuerbelastung nicht durchgeführt worden. Nun haben Unternehmer bis 31. Mai 2016 die Möglichkeit, die Betriebsimmobilien mit einem Steuersatz von acht Prozent in das Privateigentum zu überführen.

Schließlich sieht das heute im Senat definitiv verabschiedete Stabilitätsgesetz vor, dass die Steuerbegünstigung „Hotelbonus“ auf Sanierungen mit einer gleichzeitig durchgeführten Kubaturerweiterung von Hotels ausgedehnt wird. Im letzten Jahr hat die Regierung eine Steuerbegünstigung allein für Restrukturierungen von Hotels eingeführt. Die genauen Kriterien für die Anwendung werden allerdings erst mit Ministerialdekret festgelegt, teilt der HGV abschließend in der Pressaussendung mit.

Bildtext: Erfreut über die Maßnahmen im Stabilitätsgesetz. HGV-Präsident Manfred Pinzger (allesfoto.com).

 

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