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Schwindeln beim Verkauf von Frischbrot lohnt sich nicht

4 Settembre 2015

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Schwindeln beim Verkauf von Frischbrot lohnt sich nicht

Gefrorene Brotprodukte müssen für den Konsumenten als solche gekennzeichnet werden 

„Schwindeln beim Verkauf von Frischbrot lohnt sich nicht“, sagt Walter Blaas, Abgeordneter der Freiheitlichen. Südtiroler Bürger hatten den Obmann der Freiheitlichen darauf hingewiesen, dass in einigen Ortschaften des Landes immer wieder, und speziell außerhalb der Saisonzeiten, tiefgekühlte Brotprodukte als Frischware verkauft würden. 

Blaas bat daraufhin Landesrätin Martha Stocker in einer Landtagsanfrage um Auskunft, unter welchen Umständen tiefgekühlte Broterzeugnisse wirklich verkauft werden können.

Wie der Antwort von Landesrätin Martha Stocker nun zu entnehmen ist, ist es strengstens verboten, frisches Brot, das nicht verkauft wurde, einzufrieren, aufzutauen und danach wieder als Frischbrot zu vermarkten.

„Ganz allgemein kann gesagt werden, dass Brot, welches nach dem Backen einmal gefroren wurde, niemals den Konsumenten als Frischbrot verkauft werden darf bzw. in keiner Form angeboten werden darf, dass der Konsument in den Glauben versetzt werden kann, Frischbrot zu kaufen; dies würde einer Täuschung des Konsumenten gleichkommen“, erklärt Landesrätin Stocker.

Zulässig sei laut Landesrätin Stocker aber, ursprünglich halbgebackenes gefrorenes Brot fertig zu backen und dann zu verkaufen. Dieses muss aber vom Frischbrot getrennt verkauft werden und darf dem Verbraucher nur in einer Verpackung samt Etikette und der entsprechenden Verbraucherinformation ausgehändigt werden. Zudem ist im Verkaufsbereich ein eigenes Informationsschild anzubringen, so die Landesrätin für Gesundheit.

Für Blaas ist es auf jeden Fall wichtig, dass es in den Südtiroler Bäckereien und Geschäften zu keinem irreführenden Verkauf von Frischwarenprodukten kommt. „Kunden und Abnehmer hätten im Sinne des Konsumentenschutzes ein Recht, für die angebotenen Frischwarenprodukte auch gesunde und unverfälschte Lebensmittel zu erhalten“, sagt der Abgeordnete Blaas.

„Der Dienst für Hygiene und öffentliche Sicherheit führt zwar jedes Jahr an die 1.800 Kontrollen durch, dennoch sei es für den Ruf eines jeden Betriebes besser, keine vorgetäuschten Produkten zu verkaufen, auch weil der Verkauf von aufgetautem Brot als Frischware eine strafbare Handlung darstellt, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden kann“, hält der Obmann der Freiheitlichen in seiner Aussendung abschließend fest.