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Sven Knoll, Autonomie ist nicht Selbstbestimmung1 min read

9 Luglio 2015 < 1 min read

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Sven Knoll, Autonomie ist nicht Selbstbestimmung1 min read

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Die Süd-Tiroler Freiheit warnt angesichts der aktuellen Selbstbestimmungsdebatte davor, das Selbstbestimmungsrecht der Völker mit Autonomie gleichzusetzen. Diese parteipolitische Interpretation eines der wichtigsten Menschenrechte ist kurzsichtig und für Süd-Tirol abträglich. Das Selbstbestimmungsrecht ist ganz klar als Recht eines Volkes definiert, selbst über den eigenen politischen Status zu entscheiden. Dies gilt vor allem dann, wenn eine kriegerische Annexion vorausgegangen ist, so wie dies bei Süd-Tirol der Fall ist.

In Artikel 1 der UN-Menschenrechtspakte ist unmissverständlich definiert: „Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung“.

Die UN-Menschenrechtspakte wurden von den meisten Staaten auch von Italien und Österreich — ratifiziert und sind somit geltendes Recht.

Autonome Zugeständnisse an ein annektiertes Gebiet können nicht als Erfüllung des Selbstbestimmungsrechtes interpretiert werden, solange das betroffene Volk nicht selbst auf seine Freiheit verzichtet. In Süd-Tirol hat es nie eine Abstimmung dazu gegeben, sondern die SVP hat sich auf ihrer Parteiversammlung (!!!) dafür entschieden.

Würde man dieser Logik folgen, wäre zukünftig jede Form der Annexion fremder Gebiete legitimiert, wenn dem besetzten Gebiet eine Autonomie gewährt wird. Auch die ehemaligen Kolonien hätten demnach kein Recht auf Unabhängigkeit gehabt, wenn man ihnen eine Autonomie gewährt hätte.

Das Selbstbestimmungs-Referendum in Schottland hat zudem unter Beweis gestellt, dass die Forderung nach Unabhängigkeit auch ohne gravierende Unterdrückung oder Menschenrechtsverletzungen erhoben werden kann.

Es steht somit außer Zweifel, dass auch Süd-Tirol das Recht auf Selbstbestimmung zusteht. Es liegt aber nicht an Österreich, sondern an Süd-Tirol selbst, dieses Recht einzufordern.