ASGB droht Verlust des Gewerkschaftsstatus

Der „Autonome Südtiroler Gewerkschaftsbund“ (ASGB) wurde vor kurzem am Verwaltungsgericht von Bozen mit einem Schiedsspruch belegt, da der Rekurs des SGB/CISL bezüglich des Streites um die nationale Gleichstellung des Gewerkschaftsbundes angenommen wurde. Der ASGB und der Südtiroler Landtag müssen daher nicht nur die Verfahrenskosten begleichen, sondern auch dem Verwaltungsgericht Folge leisten und die geforderte Überprüfung des ASGB durchführen. Der Freiheitliche Landtagsabgeordnete Walter Blaas forderte in einer Anfrage Auskunft über die Kosten des Verfahrens und den aktuellen Stand der Dinge.

Aus der Antwort von Landtagspräsident Thomas Widmann geht hervor, dass der genannte Streitfall insgesamt sechs Verfahren zur Folge hatte, für welche der Rechtsanwalt Köllensperger insgesamt 26.639 Euro und Rechtsanwalt Manzi 2.202 Euro in Rechnung gestellt haben. Der Südtiroler Landtag wurde verurteilt, die Gerichtsspesen der SGB/CISL in Höhe von 2.500 Euro zu bezahlen.

Blaas erkundigte sich darüber, welche Kriterien der ASGB nicht vorweisen könne, um den Status der „repräsentativsten Gewerkschaftsorganisationen“ zu erfüllen. Landtagspräsident Widmann entgegnet, dass die Vereinigungen, die den auf gesamtstaatlicher Ebene repräsentativsten Verbänden angeschlossen sind, gesetzlich zuerkannte Rechte haben. Diese wurden auf die gewerkschaftlichen Vereinigungen ausgedehnt, die ausschließlich unter Arbeitnehmern der deutschen und ladinischen Sprachminderheit gebildet sind. Der ASGB dürfe also nur Arbeitnehmer der deutschen und ladinischen Sprachgruppe beitreten lassen, um die vom Gesetz vorgesehen Kriterien zu erfüllen.

Der Freiheitliche Parteiobmann fragte zudem, was passiere, wenn der ASGB den Status der „repräsentativsten Gewerkschaftsorganisationen“ verlieren würde. Widmann teilt Blaas mit, dass der ASGB in diesem Falle die Rechte und Interessen der deutschen und ladinischen Arbeitnehmer nicht mehr vertreten könne und sämtliche Dienstleistungen einstellen müsse.

Der Schiedsspruch des Verwaltungsgerichts wurde dem Landtag am 27. Mai 2015 zugestellt. Ab diesem Datum hat der Landtag nun 180 Tage Zeit, um diesen umzusetzen. Derzeit werden die verschiedenen Möglichkeiten zusammen mit Rechtsanwalt Köllensperger besprochen, heißt es in der Presseaußendung.

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