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Besetzung der Primariate ist nicht Zuständigkeit des Landtages

15 Aprile 2015

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Besetzung der Primariate ist nicht Zuständigkeit des Landtages

Südtiroler Volkspartei – Es ist nicht Zuständigkeit des Südtiroler Landtages über Stellenbesetzungen zu befinden. Die Abgeordneten der Südtiroler Volkspartei werden demnach dem Beschlussantrag der Freiheitlichen Partei zur Nachbesetzung der Primariatsstelle für Innere Medizin am Krankenhaus Sterzing nicht zustimmen.

„Selbstverständlich werden wir alle Vorkehrungen treffen, damit in der Abteilung für Innere Medizin am Krankenhaus Sterzing auch weiterhin die bestmögliche Versorgung gewährleistet wird”, versichert die zuständige Landesrätin Martha Stocker.

Doch liege es nicht im Zuständigkeitsbereich des Südtiroler Landtages Stellenbesetzungen vorzunehmen oder – wie im Beschlussantrag der Freiheitlichen Partei gefordert – Primariatsstellen nachzubesetzen. Dies sei ausschließlich die Aufgabe des Sanitätsbetriebes und liege in der Verantwortung des Ressorts. Aus diesem Grunde lehnen die SVP-Landtagsabgeordneten den betreffenden Beschlussantrag ab. Sehr wohl aber sprechen sie sich für die Stärkung der Abteilung Innere Medizin in Sterzing aus und werden alles veranlassen, um dort auch weiterhin eine optimale Versorgung zu garantieren, lautet di Presseaußendung.