Gratisfahrten im öffentlichen Nahverkehr

Verschiedene Berufskategorien haben Vorteile bei der Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel

Zivil- und Sozialdienstleistende oder Jugendliche, die ein freiwilliges soziales Jahr ableisten, haben ein klares Anrecht die öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos zu benutzen. Hinzu kommen Ordnungskräfte, die sowohl in Ausübung ihres Dienstes als auch in Zivilbekleidung, die Nahverkehrsmittel umsonst nutzen können. Der Freiheitliche Landesparteiobmann und Abgeordnete Walter Blaas holte sich mittels einer Anfrage eine umfassende Auflistung der Gratisfahrten im öffentlichen Nahverkehr Südtirols ein.

„Unterschiedliche Berufkategorien des öffentlichen Dienstes sind berechtigt die Nahverkehrsmittel in kostenloser Weise zu nutzen, um zur Arbeitsstelle und von der Arbeit gratis nach Hause zu fahren“, so der Freiheitliche Landtagsabgeordnete Blaas einleitend. „Es gehört zur Selbstverständlichkeit, dass Zivil- und Sozialdienstleistende sowie Jugendliche, die sich für ein soziales Jahr entschieden haben, die öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos benutzen dürfen“, unterstreicht Blaas.

„Die Ordnungskräfte können die öffentlichen Verkehrsmittel in Ausübung ihres Dienstes, auch in Zivilkleidung, kostenlos benutzen“, entnimmt der Freiheitliche Abgeordnete aus der Antwort des zuständigen Landesrates. „Die Angehörigen der Streitkräfte können den Dienst in gleicher Weise in Anspruch nehmen, aber Voraussetzung ist das Tragen der Uniform. Schon hier zeigt sich eine unterschiedliche Regelung in der Handhabung der Gratisfahrten. Staatliche Bestimmungen treffen auf Beschlüsse der Landesregierung“, beschreibt Blaas.

„Die kostenlose Beförderung der Ordnungskräfte wurde eingeführt, um ihre Kooperationsbereitschaft im Falle von Gewalt- und Vandalenakten in öffentlichen Verkehrsmitteln zu honorieren“, entnimmt der Abgeordnete aus der Antwort zur Anfrage und erklärt, dass in Südtirol eine Zunahme dieser Delikte zu verzeichnen ist.

„Zu den weiteren Kategorien, welche die Verkehrsmittel kostenlos nutzen können, zählen Kinder unter sechs Jahren, Austauschschüler und Menschen mit Beeinträchtigungen“, informiert abschließend der Freiheitliche Abgeordnete Walter Blaas.

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